Politisch motivierte Strafverfolgung geht weiter: Kurdischer Aktivist Muhlis K. in Düsseldorf festgenommen
Pressemitteilung von AZADÎ e.V, Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurdenin Deutschland, 17.02.2016
Am 6. September 2011 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Generalbundesanwalt ermächtigt, kurdische Aktivist*innen gemäß § 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch strafrechtlich zu verfolgen, die mutmaßlich als Deutschlandverantwortliche oder Verantwortliche für in Deutschland bestehende PKK-Gebiete tätig sind bzw. waren. Sie werden – wie in der Türkei – der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ beschuldigt.
Die Linksfraktion im Bundestag richtete eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Auskünften über die „Verfolgung sogenannter ausländischer terroristischer Vereinigungen aus der Türkei“ (BT-Drucksache …