Politisches Verbot des kurdischen Kulturfestivals

Presseerklärung der aus 93 verschiedenen Gruppen bestehenden Solidaritätsplattform für Afrin, 06.09.2018

Die Durchführung des für den 8. September 2018 geplanten Kulturfestivals in Dinslaken, organisiert von der aus 93 verschiedenen Gruppen bestehenden Afrin-Solidaritätsplattform (www.afrinnotalone.com), wurde aufgrund der schmutzigen Beziehungen, der schmutzigen Deals der BRD mit dem türkischen Staat, durch die Mithilfe der Politisierung des Grundrechts abgelehnt.

Die Kosten der Rechnung dieser Partnerschaft, die zwischen beiden Staaten vor dem Besuch Erdoğans in Deutschland hervorgetreten ist, tragen wieder einmal die Kurden. Das Kultur- und Solidaritäts-Festival wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wurde gezeigt, dass in der Herangehensweise gegenüber der kurdischen Gesellschaft, der Politik und vor allem der weiteren Beziehung der beiden Staaten, Vorrang gegeben wird. Die Politik Deutschlands und das Grundrecht sollen damit nicht nur die Beziehungen mit dem Diktator Erdoğan schonen und schützen, sondern im Gegenteil, diese offensichtlich um jeden Preis noch weiter fördern und stärken.

Diese Entscheidung dient vor allem der menschenverachtenden und menschenunwürdigen Politik des türkischen Staates, die weiterhin und ununterbrochen auf einen politischen und kulturellen Genozid aus ist. Diese Entscheidung ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland und ein Angriff auf die Demokratie und die Freiheit, vor allem auf unsere Werte wie Geschwisterlichkeit und Menschlichkeit. Sie ist bezeichnend für eine weitere und direkte Unterstützung der lebensgefährlichen Politik des türkischen Staates mit seinem Despoten Erdoğan.

Nicht nur anscheinend, sondern offensichtlich ist diese Entscheidung eine politisch motivierte. Denn für die Afrin-Solidaritätsplattform war und ist es wichtig, immer wieder den Krieg in Kurdistan und vor allem in Afrin zu thematisieren. Die Waffen, welche hier eingesetzt werden, sind aus Deutschland und werden von der Türkei verwendet. Daher muss die Entscheidung auch in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden.

Um weiter auf die Lage und Situation in Afrin und im gesamten Kurdistan, auf die Haft- und Isolationsbedingungen sowie die Freiheit von Abdullah Öcalan, dem wichtigsten Repräsentanten der kurdischen Gesellschaft, aufmerksam zu machen, wurde ein Antrag für eine Kundgebung am 8. September 2018 gestellt. Auch hier werden wir natürlich unseren Protest gegen die Entscheidung zur Sprache bringen.