Ruhelose Tote

faili_mechul_cinayetlerTürkei: Über das schwierige Projekt, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen »aufzuarbeiten«
Özgür Sevgi Göral, Juristin (Zentrum für Wahrheit, Gerechtigkeit und Erinnerung, Istanbul)

Subcomandante Marcos und Ignacio Ramonet beschreiben in ihrem gemeinsamen Roman, wie die Opfer des mexikanisches Staatsterrors nicht von dieser Erde gehen können, weil ihre MörderInnen nicht gefunden wurden. Weil ihre MörderInnen nicht gefunden und vor Gericht gestellt wurden, weil von ihnen keine Rechenschaft verlangt wurde, können sie diese Welt nicht verlassen und suchen selbst nach ihnen. Auch der Krieg in der Türkei, der mit der kurdischen Frage zusammenhängt, hat viele ruhelose Tote hinterlassen. Es gibt zu viele Körper, die zerstört, gefoltert, verbrannt, verstümmelt und gezeichnet wurden.

Wo ihre Seelen sind, ist unbekannt, doch ihre Gebeine treten aus den anonymen Friedhöfen, den Militärarealen und den Gärten verlassener Fabriken in Silopiya (Silopi), Cizîr (Cizre) und Kerboran (Dargeçit) hervor.

In der jetzt begonnenen »Friedensphase« oder »Phase der Lösung«, die das Ende der Auseinandersetzungen einläuten soll, muss darüber gesprochen werden, was mit diesen Körpern passiert. Im 30-jährigen Krieg um das ethnisch-politische Problem der kurdischen Frage in der Türkei sind inoffiziellen Angaben zufolge über 50 000 Menschen ums Leben gekommen. Doch im politischen, kulturellen und ethischen Kontext geht es nicht nur um die im Krieg Verstorbenen. Der Staat hat einen Teil seiner BürgerInnen als Gruppe betrachtet, die getötet und vernichtet werden kann. Erst spät kam ins Bewusstsein, dass der 1984 begonnene kurdische Widerstand nicht mit der von den Verantwortlichen der Republik Türkei angewandten Rhetorik, es handele sich um drei bis fünf Plünderer, zu erklären ist, sondern von einer Bewegung mit starken politischen und gesellschaftlichen Verbindungen zur kurdischen Gesellschaft geführt wird. Anfang der 1990er Jahre beschloss der Staat, die kurdische Gesellschaft in »staatstreue« und staatsuntreue BürgerInnen zu trennen und gegenüber den »untreuen« eine Politik der Vernichtung zu verfolgen.

Das Kriegskonzept war die systematische Vernichtungspolitik des Staates gegen die BürgerInnen, die sich ihm nicht beugten. Wir können von drei Pfeilern dieser Vernichtungspolitik sprechen: Verschwindenlassen, Morde sogenannter unbekannter Täter bzw. Hinrichtungen sowie Vertreibung. Das auf diesen gründende Kriegsrepertoire kam einer Außerkraftsetzung des Rechts und für die »unbeugsamen« BürgerInnen dem Tode gleich. Wenn wir die zunehmende Wirkung der PKK innerhalb großer Massen der kurdischen Bevölkerung in den 90ern bedenken, ist dies mit einer systematischen Vernichtung eines großen Teils der kurdischen Bevölkerung, insbesondere eines Teils, der um die kurdische Frage herum politisiert war, gleichzusetzen.

Diese Vernichtungspolitik hatte einschneidende Folgen: Im Krieg, vor allem in den 90er Jahren, wurde ein Teil der kurdischen Gesellschaft, ihre regionalen FührerInnen, PolitikerInnen, Jugendliche, Intellektuelle, ArbeiterInnen, Imame, MenschenrechtsverteidigerInnen, Geschäftsleute und DorfbewohnerInnen, physisch vernichtet. Die Hinterbliebenen haben unter überaus schwierigen Bedingungen einen Lebenskampf geführt und waren purem Staatsterror ausgesetzt. Die Techniken der Kriegsstrategie wurden im Westen in der türkischen Gesellschaft im besten Fall mit Schweigen übergangen, im schlimmsten Fall als angemessen bewertet. Das Tragische an diesem Vernichtungs- und Zerstörungsrepertoire ist, dass diejenigen, die Leben zerstören, Schüsse auslösen, foltern, in ihrer Praxis durch die starke und institutionelle Zustimmung und Kooperation unterstützt werden.

Während dieses Krieges haben, bis auf einige Ausnahmen, die AkademikerInnen geschwiegen und so den Geschehnissen zugestimmt. Die Presse ist mit Schlagzeilen wie »Diese DorfbewohnerInnen unterstützen die PKK« konkret Teil dieser Kleinkriegstaktiken geworden. Bis auf wenige sehr wichtige Ausnahmen, wie der Menschenrechtsverein (IHD) oder die Vereinigung für Solidarität und Unterstützung der Angehörigen Verschwundener (YAKAY-DER), haben die zivilgesellschaftlichen Organisationen als organischer Bestandteil des Staatsapparates fungiert. Das schreckliche Schweigen westlich des Euphrat kann nicht mit einer Wissenslücke erklärt werden. Tatsächlich liegt entweder eine aktive Zusammenarbeit vor oder bewusstes Vergessen.

Die Friedensphase sollte somit in erster Linie eine Phase sein, in der sich der KurdInnen erinnert wird, die als Körper stigmatisiert wurden, die vernichtet und Grausamkeiten unterzogen wurden. Doch es gibt einige grundlegende Fragen, wie diese Erinnerung aussehen soll. Wie wird mensch sich dieser Körper erinnern? Wie können neue Formen der Erinnerung geschaffen werden? Noch viel wichtiger, wie können diese Wege und Mittel auf die verschiedenen gesellschaftlichen Kreise übertragen werden? Wie können die staatlichen Terrormechanismen offengelegt werden? Wie wird um die Verlorenen getrauert? Wie werden die TäterInnen zur Rechenschaft gezogen? Wie werden wir uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen?

Wenn wir uns all diese Fragen anschauen, tritt die Bedeutung der »transitional justice«, der »Übergangsjustiz« hervor. Dabei geht es um die Erinnerungskultur, die Vergangenheitsbewältigung und die Aufarbeitung der Geschehnisse. Die Übergangsjustiz ist eine Herangehensweise, die ganzheitliche Maßnahmen vorschlägt, wie die Vergangenheit in solchen Ländern aufgearbeitet werden kann, in denen Krieg, Militärputsch, bewaffnete Auseinandersetzungen, ethnische Säuberungen oder lang anhaltende, weit reichende und systematische Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben. Die bekannteste Form – bekannt, weil politisch auch viel darüber gesprochen wird – in der Türkei ist die Wahrheitskommission. Doch diese Wahrheitskommission ist nur eine der Institutionen, wenn auch eine äußerst wichtige, die von der »transitional justice« empfohlen wird. Es werden zahlreiche Maßnahmen zur Anerkennung, Wiedergutmachung und Entschädigung vorgeschlagen.

Die erste Maßnahme besteht darin, dass die Geschädigten von den Rechtsverletzungen berichten, dass diese Berichte anerkannt und breiten Kreisen bekannt gemacht werden; dies ist die Aufgabe der Wahrheitskommissionen. Zweitens, juristische Vorgehensweisen und institutionelle Reformen, die sich auf die Verurteilung und Entmachtung der TäterInnen und Verantwortlichen fokussieren. Drittens, Arbeiten, die mittels Mahnmalen, Museen und Gedenkveranstaltungen auf die Verinnerlichung der Haltung »Niemals wieder« in der Gesellschaft abzielen und so ein kollektives Gedächtnis schaffen. Viertens, Verfahren der Entschuldigung und Wiedergutmachung, kollektive oder individuelle, materielle und immaterielle Entschädigungsprogramme.

Es wird korrekter sein, die von der »transitional justice« vorgeschlagenen Maßnahmen nicht als Schablone für Vorschläge zu sehen, sondern als Ausgangspunkt für die Schaffung einer Diskussionsbasis. Es gibt dabei zwei wichtige Punkte: Erstens müssen internationale Erfahrungen berücksichtigt werden, und zweitens muss klar werden, dass nach den Menschenrechtsverletzungen die Gesellschaft nicht ihr Leben so fortführen kann, als ob nichts geschehen sei. Es müssen vielmehr Aufbaumechanismen geschaffen werden. Der internationale Vergleich wird die häufig gemachte Äußerung abschwächen, die kurdische Frage »gleicht keinem Beispiel auf der Welt und ist spezifisch«.

Auf der Mikroebene betrachtet ähnelt kein ethnischer Konflikt, kein Krieg oder Genozid dem anderen; alle haben sie auf die eine oder andere Weise Verschiedenheiten und spezifische Charakteristika. Dies ändert jedoch auf der Makroebene nichts daran, dass zahlreiche Konflikte sich stark ähneln und es aus den anderen Erfahrungen viel zu lernen gibt. Eine linke Herangehensweise lehnt die ontologische Haltung »wir ähneln uns« ab und versucht die Welt mit einem universalen Werkzeugkasten zu sehen. Aus diesem Grund wird die Betrachtung internationaler Erfahrungen auch einen verunsichernden Effekt auf den Nationalismus haben. Die Erkenntnis, dass aufbauende und entschädigende Maßnahmen erforderlich sind, ist von besonderer Wichtigkeit für die Lösung der kurdischen Frage. Nach einem solch umfangreichen Krieg, in dem Massaker und Rechtsverletzungen systematisch und flächendeckend verübt worden sind, ist eine neue Gesellschaft nur durch eine Abrechnung mit den Geschehnissen möglich.

Lassen Sie uns zum nächsten Punkt übergehen, indem wir zwei Mechanismen der »transitional justice« betonen: Wahrheitskommissionen und Strafverfahren. Die Wahrheitskommissionen, die in 41 Ländern eingerichtet worden sind, wurden (mit Ausnahme Brasiliens) offiziell, also per Gesetz oder Regierungsbeschluss, als offizielles Organ gegründet. Die Kommissionen bestehen aus 5 bis 15 Personen, darunter AkademikerInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen, KünstlerInnen, ReligionsvertreterInnen und Personen des öffentlichen Lebens. Darüber hinaus gibt es ein Team aus zahlreichen SoziologInnen, JuristInnen, AnthropologInnen, HistorikerInnen und anderen WissenschaftlerInnen, die die Archive durchforsten, mit den Opfern sprechen, ZeugInnenaussagen sammeln und diese Dokumente auswerten, um das Ausmaß der Verheerung darzustellen. Die Wahrheitskommissionen fokussieren sich auf die Rechtsverletzungen in einem bestimmten Zeitraum. Lebendige Opfer berichten vor den Kommissionen von den systematischen Rechtsverletzungen. Und diese Aussagen werden per Radio, Fernsehen oder öffentlicher Sitzung verbreitet. Die Kommissionen arbeiten im Schnitt ein bis drei Jahre.

Die Kommission veröffentlicht einen Abschlussbericht, in dem sie anhand der Aussagen der Opfer des Krieges Vorschläge macht. Dieser Abschlussbericht ist vor allem wichtig für die Anerkennung der Schuld durch den Staat und die Veröffentlichung von Zahlen über die Rechtsverletzungen. Am bekanntesten ist wohl der von der CONADEP-Kommission in Argentinien veröffentlichte Bericht »Nunca mas«, d. h. »Niemals wieder«. Die Wahrheitskommissionen sind keine juristischen Gremien, haben also kein Recht, Verfahren einzuleiten, sondern fokussieren sich auf die Opfer. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kommissionen ist es, den Kreisen, die den Krieg bis dahin in der Presse verfolgt haben, direkten Zugang zu den Aussagen der Opfer zu verschaffen. Natürlich wird jemand, der oder die einmal von den Rechtsverletzungen hört, nicht sofort zu einem anderen Menschen, aber dies ist auch nicht das Ziel. Es geht vielmehr um die Anerkennung und Verbreitung der Erzählungen von Opfern, die bis dahin nicht gehört, unterdrückt und verleugnet worden sind. Es geht darum, den Opfern die Würde, die zu brechen versucht wurde, zurückzugeben. Die Aufdeckung der Wahrheit in einem Land wie der Türkei wird das Ausmaß des Staatsterrors offenlegen und dazu dienen, dass die Opfer sehen, dass begonnen wird, ihre Stimme zu hören. Die Taktiken und Techniken des schmutzigen Krieges und des Staatsterrors werden zusammen mit den direkten Aussagen derjenigen, die es erlebt haben, zu einem Bestandteil des gesellschaftlichen Wissens. So wird auch ein Raum erzeugt, in dem die stets verkündete Gründungsdevise des Staates ins Wanken gerät.

Ein weiterer wichtiger Mechanismus sind die Strafverfahren. Nach Kriegen oder bewaffneten Auseinandersetzungen bilden die Strafverfahren gegen die KriegsverbrecherInnen einen wichtigen Aspekt und Ausgangspunkt der Übergangsphase. Insbesondere in der Türkei, einem Land, in dem strafrechtliche Verfolgung kaum stattfindet und die StaatsdienerInnen im Hinblick auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt werden, ist diese strafrechtliche Verfolgung besonders wichtig. Die ehemaligen jugoslawischen Staaten sind wahrscheinlich diejenigen, in denen die strafrechtliche Verfolgung am besten funktioniert. Um die Kriegsverbrechen von 1992–1999 und ihre Verantwortlichen aufzudecken, wurden sowohl regional als auch international wichtige Schritte eingeleitet. Zunächst wurde 1993 in Den Haag das Kriegsverbrechertribunal gegründet und hochrangigen PolitikerInnen wegen Massakern, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen der Prozess gemacht. Insgesamt wurden 161 Strafverfahren eröffnet, darunter auch gegen die Hauptverantwortungsträger Slobodan Miloševic, Radovan Karadžic und Ratko Mladic. Anschließend wurden in Kroatien, Serbien und Bosnien KriegsverbrecherInnentribunale eingerichtet. Hier wurden die Verfahren gegen weitere TäterInnen auf mittlerer Führungsebene geführt. Dies stellt eine wichtige Erfahrungsgrundlage auch für die Türkei dar, wo zahlreiche TäterInnen aufgrund der Vergehen im kurdischen Krieg nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Doch sowohl die Wahrheitskommissionen als auch die Strafverfolgungen stellen kein eigenständiges Rezept dar. Die Wahrheitskommission von Südafrika ist eine der am härtesten kritisierten Kommissionen, da sie im Gegenzug zu Aussagen Amnestie erteilt und so die TäterInnen freigesprochen hat. In Chile war die erste gegründete Kommission derart kritisiert worden, Folter nicht als Vergehen behandelt zu haben, dass eine zweite Kommission gegründet wurde, die sich dieses Themas annahm. Die von den weltweit 41 Wahrheitskommissionen in ihren Abschlussberichten gemachten Vorschläge werden von den politisch Herrschenden entweder nur teilweise oder fast gar nicht umgesetzt. In Argentinien dauern die Strafverfahren seit dreißig Jahren an und ein weiter Weg steht noch bevor. Die Strafverfahren im ehemaligen Jugoslawien werden ernsthaft kritisiert, da sich die Vergangenheitsbewältigung auf die TäterInnen und das Strafverfahren konzentriert und die Stimmen der Opfer nicht gehört werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien streben eine Wahrheitskommission für die gesamte Region an. Denn eine Vergangenheitsbewältigung, die sich hauptsächlich auf die Strafverfahren und die TäterInnen konzentriert, ruft bei den Opfern und ihren Angehörigen Enttäuschung hervor. Dass die verschiedenen Aspekte des Opferseins und die systematischen Menschenrechtsverletzungen von verschiedenen gesellschaftlichen Kreisen gehört und wahrgenommen werden, ist mindestens genauso wichtig wie die Strafverfolgung der TäterInnen.

Weder die Wahrheitskommissionen noch die Strafverfolgung noch institutionelle Reformen noch Gedenkstätten als Elemente der »transitional justice« liefern fertige und weltweit anwendbare standardisierte Rezepte. Die internationalen Beispiele sind wichtig, da sie uns sowohl zeigen, wie in anderen Staaten Vergangenheitsbewältigung praktiziert wird, als auch, was sie uns lehren, wenn wir ihnen kritisch begegnen. Dies eröffnet uns den Raum für eine umfassende Diskussion.

Wenn ich an den Punkt zurückkehre, an dem ich begonnen habe, ist die Phase, die wir als Friedensphase bezeichnen, eine Diskussion über die Art, wie sich der Toten erinnert wird. Wie wird mensch sich derjenigen erinnern, die in Haft verschwunden sind, ermordet wurden, durch Bombardierung ihres Hauses, durch Folter oder die spezielle Kriegsführung gestorben sind? Wie werden die TäterInnen Rechenschaft ablegen? Die diesen getöteten KurdInnen folgenden Generationen haben auch den Staatsterror erlebt. Die KCK-Verhaftungen, die Militärangriffe, der Beschuss mit chemischen Waffen, die gezielten Tötungen wurden fortgesetzt. Die Anerkennung dieser vielschichtigen Aspekte und die Wiedergutmachung wird, wie weltweit, ein schwieriger und anstrengender Prozess.

Das ist wie überall auf der Welt nicht nur vom Staat abhängig, sondern von den Fähigkeiten und Kapazitäten der politischen Kräfte, der MenschenrechtsverteidigerInnen und der KämpferInnen für Demokratie. Die Friedensphase im kurdischen Krieg der Türkei sollte diese Vernichtungs- und Genozidpolitik aufdecken, möglichst vielen TäterInnen wegen Verbrechen an der Menschlichkeit den Prozess machen, die institutionellen Verbindungen zwischen den verschiedenen staatlichen Organisationen und öffentlichen Strukturen wie der Presse, den AkademikerInnen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen offenlegen und die umfassenden politischen, menschlichen und ethischen Einbrüche zur Diskussion stellen. Dafür müssen soziologisch und anthropologisch neue Herangehensweisen getestet werden, viel Energie in juristische Arbeiten investiert werden und bei der Auswahl von Maßnahmen internationale Erfahrungen berücksichtigt werden.

Es muss eine Entscheidung getroffen werden, wie über welche Besonderheiten für einen dauerhaften Friedensprozess diskutiert werden muss und in welcher Art diese Diskussionen mit den verschiedenen gesellschaftlichen Kreisen geführt werden. Es ist festzulegen, wie welche AkteurInnen für die Praktizierung dieser strategischen Prioritäten gewonnen werden können. Es sollte eruiert werden, welche Bündnisse mit welchen gesellschaftlichen Kreisen geschlossen werden. All dies sollte nicht von einer einzigen politischen Richtung getan werden, sondern in Verhandlungen mit den Basisorganisationen der Opfer, mit den Frauenorganisationen, mit den verschiedenen gesellschaftlichen Kreisen, mit den verschiedenen ethnischen und religiösen Minderheiten und mit den Menschenrechtsorganisationen. Die Friedensphase wird eine Phase sein, in der während all dieser Diskussionen in allen gesellschaftlichen Kreisen neue Kontaktformen geschaffen werden. Daher ist es notwendig, viele Gedanken und politische Konzepte zu entwickeln, intensiv weltweite Erfahrungen zu studieren, mit möglichst vielen Kreisen auf sehr unterschiedlichen Ebenen Verhandlungen zu führen und zahlreiche Versuche zu starten, um die Fronten, die sich im Krieg verhärtet haben, aufzuweichen. Wir müssen neue unbekannte Wege gehen. Vielleicht wollen die ruhelosen Toten genau dies von uns.

Quelle: Kurdistan Report Nr. 169 September/Oktober 2013

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