„Abdullah Öcalan gehört ins Gefängnis, und das ist auch genau richtig so.“ Mit diesen Worten positionierte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Tijen Ataoğlu am 15. Oktober in der Debatte über die deutsch-türkischen Beziehungen. Die Aussage hat scharfe Kritik der Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) ausgelöst. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits vor mehr als zwölf Jahren festgestellt, dass Öcalans lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer Überprüfung und bedingten Entlassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Ein Urteil, das nicht zur politischen Disposition steht
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbietet Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Die verschärfte lebenslange Haft Öcalans sieht keinen Mechanismus vor, mit dem überprüft werden kann, ob die weitere Inhaftierung noch gerechtfertigt ist. Gerade dieser vollständige Ausschluss einer Entlassungsperspektive wurde als unmenschliche Behandlung im Sinne des Artikel 3 EMRK bewertet.
Das damit verbundene Recht auf Hoffnung verlangt eine tatsächliche Möglichkeit, die Fortdauer der Haft überprüfen zu lassen, und eine reale Aussicht auf Entlassung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine lebenslange Freiheitsstrafe darf einem Menschen diese Perspektive nicht von vornherein und unwiderruflich nehmen.
Menschenrechte einfordern und ihre Verletzung gutheißen?
Ataoğlu hat mit dem zitierten Satz nicht ausdrücklich die Nichtumsetzung des Rechts auf Hoffnung verlangt. Ihre pauschale Zustimmung lässt sich jedoch als implizite Befürwortung der Fortsetzung einer Haft ohne die gebotenen rechtsstaatlichen Garantien verstehen.
Besonders widersprüchlich ist, dass eine Abgeordnete ausgerechnet im Deutschen Bundestag einen solchen Zustand gutheißt. Wer gegenüber anderen Staaten Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einfordert, die gerichtlich festgestellte Verletzung dieser Rechte im Fall Öcalans jedoch ausblendet, misst mit zweierlei Maß. Es untergräbt die Glaubwürdigkeit des eigenen menschenrechtlichen Anspruchs. Menschenrechte gelten unabhängig davon, ob eine Person politisch Zustimmung oder Ablehnung erfährt.
Auch politisch geht Ataoğlus Aussage an den Entwicklungen in der Türkei vorbei. Die türkische Seite hat Öcalan selbst in Gespräche über eine Beendigung des Konflikts einbezogen. So besuchte eine Delegation der zuständigen türkischen Parlamentskommission Öcalan im November 2025 auf İmralı, um mit ihm über Entwaffnung und weitere Schritte im Friedensprozess zu sprechen. Seine Rolle als Gesprächspartner ist damit längst auch vom türkischen Staat praktisch anerkannt worden.
Während in der Türkei Gespräche mit Öcalan als Teil einer politischen Lösung geführt werden, reduziert Tijen Ataoğlu Debatte auf die pauschale Feststellung, er gehöre ins Gefängnis. Wer einen Friedensprozess unterstützen will, muss sich mit dessen Voraussetzungen und Beteiligten auseinandersetzen.
KON-MED fordert deshalb u.a. eine öffentliche Klarstellung Ataoğlus und eine Positionierung der Unionsfraktion zur Umsetzung des EGMR-Urteils. Der Dachverband verweist auf Öcalans Bedeutung für den laufenden Friedensprozess und warnt davor, die Bemühungen um eine politische Lösung durch solche Äußerungen zu schwächen.