Am Sonntag, dem 27. September 2026, kam es in Hannover zu einem großangelegten und hochumstrittenen Polizeieinsatz gegen eine kurdische Gedenkveranstaltung. In den Räumen des Vereins YKM – Gemeinschaften der Kommunen Mesopotamiens e.V. – hatten sich 150 Menschen versammelt, um gemeinsam der Gefallenen des kurdischen Befreiungskampfes zu gedenken. Die Namen der Verstorbenen waren im Zuge des laufenden Friedensprozesses in der Türkei und Nordkurdistan veröffentlicht geworden, weshalb in vielen Regionen und auch in europäischen Ländern ähnliche Gedenkveranstaltungen stattfanden. Die Erinnerungskultur gilt in diesem Prozess als zentraler Bestandteil kollektiver Aufarbeitung und gemeinsamer Trauer.
Laut richterlichem Beschluss hatte die Stadt Hannover die ursprünglich geplante Veranstaltung zuvor untersagt. Als Begründung wurde ein möglicher Bezug zur PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) sowie mutmaßliche Verstöße gegen das Vereinsgesetz angeführt. Laut Berichten soll die Polizei den Veranstalter:innen mitgeteilt haben, dass ein Gedenken an PKK-Mitglieder nicht zulässig sei. Die Organisator:innen verlegten das Gedenken daraufhin in die Räume des kurdischen Vereins in Hannover. Kurz nach Beginn der Veranstaltung drangen maskierte Polizeibeamte mit dem identischen Vorwurf in den Saal ein, umstellten das Gebäude und untersagten den Anwesenden das Verlassen der Räumlichkeiten. Zeug:innen berichten, dass etwa vierzig Minuten lang keinerlei Kommunikation über die Hintergründe des Einsatzes stattfand und der Wunsch, mit dem Einsatzleiter zu sprechen, zunächst ignoriert wurde.
Die Polizei nahm die Personalien von 96 Personen auf und beschlagnahmte zahlreiche Smartphones, ein Laptop, Bilder und Fahnen. Laut Augenzeug:innen wurden seitens der Polizei Filmaufnahmen von den Räumen angefertigt, mindestens eine Person festgenommen und fünf Personen medizinisch versorgt. Unter den Eingeschlossenen befanden sich Familien, ältere Menschen, Jugendliche und Kinder.
Besonders irritierend wirkte auf Anwesende die Aussage eines Beamten, der gesagt haben soll: „Ich bin die Demokratie.“ Der repressive Umgang mit den Anwesenden änderte sich laut Zeugenaussagen erst, als ein Rechtsanwalt sowie die Bundestagsabgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) eintrafen. Die Belagerung und Personenkontrolle dauerten dennoch bis etwa 22 Uhr an.
Aus Sicht vieler kurdischer Organisationen reiht sich die Maßnahme gegen die Gedenkveranstaltung in eine lange Geschichte der Kriminalisierung der kurdischen Community in Hannover ein. Immer wieder wird dabei auf die Tötung des 16-jährigen Halim Dener durch die Polizei im Jahr 1994 in Hannover verwiesen.
Imam Kahraman, Vorstandsmitglied des kurdischen Vereins, kritisiert das Vorgehen und sagte: „Ich frage mich, welches demokratische und menschliche Verständnis steckt hinter diesem Handeln?“ Er betont, dass Trauer und Erinnerung nicht kriminalisiert werden dürfen: „Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Community und den Respekt vor dem Recht auf gemeinsames Trauern und Gedenken. Jede Community hat eigene Mechanismen, um Schmerz zu verarbeiten.“
Auch die IAKR (Informationsstelle Antikurdischer Rassismus) und KON-MED (Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland) äußern Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und fordern eine transparente Aufarbeitung. KON-MED verwies auf den laufenden Friedensprozess und darauf, dass selbst in der Türkei zeitweise öffentliche kurdische Gedenkveranstaltungen möglich waren. Die Kriminalisierung von Trauer in Deutschland stehe in einem deutlichen Widerspruch dazu.
Die Bundestagsabgeordnete Maren Kaminski (Die Linke), die während des Einsatzes vor Ort war, kritisiert die Behandlung der Anwesenden als „Behandlung trauernder Familien wie Schwerverbrecher“. Sie verurteilte, dass die Verbotsverfügung der Stadt Hannover weitgehend auf Vermutungen, Übersetzungen und angenommenen Symbolbezügen basiere. Kaminski fordert eine umfassende Aufklärung des Polizeieinsatzes und eine Entschuldigung bei den Betroffenen. Darüber hinaus plädiert sie für die Überprüfung und Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots, eine Neubewertung der EU-Terrorlistung sowie ein Ende des Generalverdachts gegenüber kurdischen Kultur- und Gedenkveranstaltungen. Deutschland müsse den Friedensprozess aktiv unterstützen, statt ihn zu behindern.
Der ZMRK (Zentraler Menschenrechtsrat der Kurd:innen) bewertet den Einsatz als Ausdruck einer fortgesetzten Repressionspolitik. Während in der Türkei trotz aller politischen Spannungen zeitweise kurdische Gedenkveranstaltungen möglich waren, werde in Deutschland weiterhin auf Kriminalisierung gesetzt. Dies sei, wie der ZMRK betont, ein Akt der Entmenschlichung. Erinnerungskultur sei eine menschenrechtlich geschützte Praxis und das Verhindern kollektiver Trauer stelle einen schweren Eingriff in die kulturelle Selbstbestimmung dar. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland eine der größten kurdischen und türkischen Diasporas weltweit beherbergt und über Jahrzehnte sicherheitspolitisch an der Seite der Türkei im Konflikt gestanden habe, trage es eine besondere Verantwortung, deeskalierend zu wirken und Räume für Dialog zu öffnen. Stattdessen führe das Festhalten am PKK-Verbot dazu, dass Dialoge blockiert, kurdische Menschen kriminalisiert und demokratische Teilhabe erschwert würden.