Zwangsverwaltungen in Nordkurdistan: Wie der Staat die demokratische Kommunalverwaltung abschafft

Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit, 26.01.2017

Die Geschichte der gewählten kurdischen Bürgermeister in Nordkurdistan, also dem Osten der Türkei, reicht bis auf den 14. Oktober 1979 zurück. Damals wurde der unabhängige Kandidat Edip Solmaz zum Bürgermeister von Êlih (Batman) gewählt. Der bei seiner Wahl erst 27-jährige Solmaz gilt somit als so etwas wie der Pionier in der Geschichte der kurdischen Bürgermeister innerhalb der türkischen Staatsgrenzen. Doch dass Solmaz, der unter schwierigsten Bedingungen zu den Wahlen angetreten war, tatsächlich Bürgermeister einer kurdischen Stadt werden sollte, das wollte der türkische Staat nicht hinnehmen. Und so wurde Solmaz nur 28 Tage nach seiner Wahl durch Mitglieder des „Tiefen Staates“  bzw. der türkischen Gladio ermordet.

Seit der Ermordung von Solmaz ist viel Zeit vergangen und die Vertreter der kurdischen Kommunalpolitik haben große Fortschritte und Errungenschaften vollbracht. Bei den letzten Kommunalwahlen vom 30. März 2014 haben die Kandidaten der kurdischen Parteien in ganzen 103 Kommunen die Mehrheit der Stimmen erlangt. In diesen 103 Kommunen haben sie trotz rechtlicher Hürden de-facto die Co-Bürgermeisterschaft mit je einem Mann und einer Frau an der Spitze eingeführt. Und sie sind über die bloße Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hinausgegangen und haben durch den Aufbau von Volksratsstrukturen die kommunale Selbstverwaltung der Bevölkerung in die Wege geleitet. Das heißt, der Weg, den Edip Solmaz 1979 einschlug, hat in der Kommunalpolitik Nordkurdistans großen Entwicklungen den Weg bereitet. Doch trotz all dieser Entwicklungen hat sich eine Sache nicht geändert – und das ist die Haltung des türkischen Staates gegenüber dem Willen der kurdischen Bevölkerung.

Eine neue Form der Kommunalverwaltung etabliert sich

Die kurdischen Kommunalverwaltungen sind im Wesentlichen aus zwei Gründen ein Dorn im Auge der drei Systemparteien in der Türkei (AKP-CHP-MHP). Einerseits ist da der zum Ausdruck kommende Wille der kurdischen Bevölkerung, derdeutlich macht, dass die Kurden sich selbst verwalten möchten. Die Kommunalwahlen in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei laufen in der Regel wie Referenden ab. Da sind auf der einen Seite die Vertreter der kurdischen Politik, die den Geist der Demokratischen Autonomie vertreten. Und auf der anderen Seite ist da eine Koalition aller staatstragenden Parteien der Türkei. Dieser Block wird in den letzten Jahren durch die AKP repräsentiert, erfährt aber auch die Unterstützung der CHP und MHP, die ihrerseits kaum nennenswerte Wahlkampagnen in den kurdischen Siedlungsgebieten starten und eher als Helfer der AKP fungieren (Die einzige Ausnahme ist die Stadt Dersim, wo die CHP anstelle der AKP den Staat gegen die kurdischen Politiker bei den Wahlen vertritt).

Andererseits wäre da das Politikverständnis der kurdischen Bewegung, das auch in der Kommunalpolitik dem Verständnis der staatstragenden Parteien völlig zuwiderläuft. Denn die kurdische Bewegung zielt auf eine transparente und partizipative Kommunalpolitik ab, während die Tradition der Staatsparteien ihre Macht auf kommunaler Ebene oft dazu missbrauchen, Vetternwirtschaft zu betreiben oder tief im Korruptionssumpf zu versinken. Wenn die kurdischen Parteien beispielsweise eine AKP-Kommune in Nordkurdistan ablösen, dann übernehmen sie in der Regel eine völlig überschuldete Stadtverwaltung. Völlig paradox in diesem Zusammenhang ist, dass die Kommunalverwaltungen der staatstragenden Parteien mit der finanziellen Unterstützung der Zentralregierung rechnen können. Von dieser Unterstützung ist dann natürlich nichts mehr zu sehen, wenn eine kurdische Partei die Stadtverwaltung stellt. Trotz der begrenzten Möglichkeiten ist es der kurdischen Politik stets gelungen, ihre Unterstützung in den Kommunen, in denen sie gewählt wird, kontinuierlich zu stärken und neue Kommunen hinzuzugewinnen.

Mit diesen Errungenschaften hat die kurdische Politik von Neuem den Zorn der Zentralregierung auf sich gezogen. Und so haben die Bürokraten in Ankara ihr besonderes Augenmerk auf die Praxis in den kurdischen Kommunen gelegt. Als sich dann weder ein Anzeichen für Amtsmissbrauch noch für Korruption in den Stadtverwaltungen Nordkurdistans finden ließen, musste der türkische Staat auf unkonventionellere Maßnahmen umsteigen. Und so wurden alle Reden der Co-Bürgermeister in den letzten Monaten und Jahren aufgezeichnet, katalogisiert und zum Bestandteil von „Straftaten“ erklärt. Eine Rede auf dem Weltfrauentag oder dem kurdischen Neujahrsfest Newroz konnte fortan gegen die gewählten Bürgermeister verwendet werden.

Das Zwangsverwaltungsgesetz der AKP

„Verordnungen hinsichtlich der Absetzung von Bürgermeistern, Vize-Bürgermeistern und Stadtverordneten aufgrund des Terrorismusvergehens und ihre Ersetzung durch Personen, die durch das Innenministerium oder die Gouverneure ernannt werden“ – so die umständliche Überschrift des als „Zwangsverwaltungsgesetz“ in der Öffentlichkeit bekannten Gesetzestextes. Der Entwurf für dieses Gesetz wurde zunächst im Sommer des vergangenen Jahres durch die AKP ins Parlament eingebracht. Doch der Gesetzestext stieß dort auf den Widerstand der HDP und teilweise der CHP. Als dieser Widerstand auch von Protesten in den kurdischen Siedlungsgebieten begleitet wurde, zog die AKP den Gesetzesentwurf am 19. August 2016 wieder zurück. Das passte allerdings dem türkischen Staatspräsidenten nicht und so wurde 13 Tage später das Dekret mit der Nummer 674 erlassen, durch welches das Zwangsverwaltungsgesetz am Parlament vorbei eingeführt worden ist.

Anschließend bewahrheitete sich nur, was vorher bereits befürchtet wurde, nämlich dass dieses Gesetz gegen die kurdischen Stadtverwaltungen gerichtet ist. Schritt für Schritt ließ die Regierung kurdische Bürgermeister absetzen und mit eigenen Bürokraten ersetzen. Deren erster Amtsakt war es, die Rathäuser mit türkischen Fahnen zu „schmücken“ und vielerorts die mehrsprachigen Schilder mit türkischer, kurdischer, armenischer und aramäischer Aufschrift auf den Rathäusern abzumontieren. Es entstand der Eindruck, als ob die Regierung mit diesem Akt „feindliches Territorium“ erobert hatte. So verhielten sich auch die neuen „Bürgermeister“, die von unzähligen Sicherheitsleuten „geschützt“ ihre Tätigkeit im Dienste des Staates aufnahmen.

Wie bereits erwähnt, haben sich die gewählten Bürgermeister der DBP (Demokratische Partei der Regionen) in den nordkurdischen Kommunen weder der Korruption noch sonstigen Vergehen schuldig gemacht. Wäre das der Fall gewesen, so hätten die Bürokraten des Staates das sicherlich aufgedeckt. Denn ihre volle Konzentration galt seit den Kommunalwahlen vom 30. März 2014 den Stadtverwaltungen in Nordkurdistan. Dennoch befinden sich gegenwärtig 80 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der DBP in Haft (Gegen 68 wurde der Haftbefehl erteilt, 12 sitzen noch in Untersuchungshaft, Stand 26.01.2017). Die „Straftaten“ dieser Bürgermeister setzen sich aus Reden bei verschiedenen Anlässen und Tätigkeiten, zu denen sie laut des türkischen Kommunalverwaltungsgesetzes gezwungen sind, zusammen. Um ein Beispiel für diese Tätigkeiten zu nennen: So wird gegen Firat Anli, dem Co-Bürgermeister von Amed/Diyarbakir, seitens der Staatsanwaltschaft eine Haftstrage zwischen 31,5 und 80 Jahren gefordert, weil er Beisetzungszeremonien für getötete PKK-Kämpfer organisiert haben soll. Dabei gehört die Organisierung von Beisetzungen laut türkischem Gesetz zu den Pflichten der Bürgermeister.

In einer weiteren Klage wird gegen Anli wegen politischer Reden 80 weitere Jahre Haft gefordert. Gültan Kışanak, die zweite Co-Bürgermeisterin von Amed, trifft es noch härter. Gegen sie fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftzeit von 230 Jahren plus zweimal lebenslänglich. Mit solchen und anderen ähnlichen Anschuldigungen sind die gewählten Bürgermeister in Nordkurdistan derzeit konfrontiert.

Werden die Bürgermeister oder die Stadtverordneten festgenommen, so können sie zunächst einmal bis zu 30 Tage in Untersuchungshaft verbringen. Eigens für die Verlängerung der U-Haft Zeit wurde ein Gesetzesdekret des Staatspräsidenten erlassen. Somit kann jedes Mitglied einer Stadtverwaltung im Prinzip damit rechnen, dass er oder sie jederzeit für mind. 30 Tage hinter Gittern wandern muss. Hinzu kommen die zunehmenden Meldungen über schlechte Behandlung während der Haftzeit. Gespräche mit den Anwälten werden verwehrt, Besuche nicht zugelassen, das Schreiben von Briefen verboten usw.

Bislang wurden ganze 62 Kommunen, in denen die Vertreter der DBP von der Bevölkerung gewählt, unter Zwangsverwaltung gestellt. Unter diesen Kommunen befinden sich auch solche, in denen der Stimmanteil der kurdischen Kandidaten bei den letzten Kommunalwahlen 70% und mehr betrugen. In den Kommunen, die unter Zwangsverwaltung gestellt wurden, sind mehr als 1.000 Mitarbeiter der Stadtverwaltungen entlassen worden. Oftmals sind diese Stellen anschließend von AKP-treuen Menschen wiederbesetzt worden. Und bereits nach wenigen Wochen unter Zwangsverwaltung tauchen aus verschiedenen Kommunen der Region Meldungen in der Presse auf, die über Korruptionsfälle in den Rathäusern berichten.

Das Leben der Stadtverwaltungen der DBP, die noch nicht unter Zwangsverwaltung stehen, wurde im Rahmen des vorherrschenden Ausnahmezustands in der Türkei ebenfalls deutlich erschwert. Durch ein Dekret des Staatspräsidenten wurde nämlich beschlossen, dass jede noch so kleine Investition und Entscheidung der Stadtverwaltung zunächst durch den Gouverneur vor Ort abgesegnet werden muss. Da der Gouverneur von Ankara aus bestimmt wird, kann dieser mit dieser Macht problemlos die Arbeit der Stadtverwaltung sabotieren. Nehmen wir beispielsweise an, dass ein Maschinenfahrzeug zur Ausbesserung der Straßen repariert werden muss, so muss die Stadtverwaltung zunächst die Unterschrift des Gouverneurs hierfür einholen. Kriegt sie die Unterschrift nicht, bleiben die Straßenreparaturarbeiten einfach liegen. Es verwundert auch nicht weiter, dass dieses Dekret allein in den Stadtverwaltungen der DBP angewandt wird.

Im Ergebnis wird also deutlich, dass die aktuelle Regierung der Türkei die begrenzte Demokratie in der Kommunalpolitik völlig ausgeschaltet hat. Die AKP reagiert auf die Forderung nach kommunaler Selbstverwaltung, wie sie von kurdischer Seite geäußert und de-facto praktiziert wurde, mit einer strikten Zentralisierung der ohnehin begrenzten lokalen Entscheidungsbefugnisse. Die Absetzung von gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und ihre Ersetzung durch Mitglieder der staatlichen Bürokratie stellen den vorläufigen Höhepunkt dieser Politik dar.

 

Die Liste der festgenommenen/inhaftierten Bürgermeister*innen der DBP (Stand: 26.01.2017, wird laufend aktualisiert)

Download (PDF, 242KB)

 

Die Liste der unter Zwangsverwaltung gestellten DBP-Kommunen (Stand: 26.01.2017, wird laufend aktualisiert)

Download (PDF, 226KB)