IS-Terror von Ankara: Anschlagsvorbereitungen waren bekannt

ankara-angriff-ISCivaka Azad -Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit, 13. April 2016

Am 14. September 2015 soll die Polizei-Sicherheitsdirektion von Ankara durch den Direktor des Anti-Terrorabteilung der Polizei von Ankara, Hüseyin Özgür Gür, darüber informiert worden sein, dass der sog. Islamischen Staates (IS) mehrere Selbstmordanschläge auf Protestkundgebungen in der Türkei plane. 25 Tage später, also am 10. Oktober, kam es dann mitten in der Hauptstadt der Türkei zu einem Selbstmordanschlag des IS auf eine Friedensdemonstration. Bei dem Anschlag kamen 102 Menschen ums Leben. Zu der Demonstration gegen eine Eskalation im türkisch-kurdischen Konflikt hatten zahlreiche türkische Gewerkschaften aufgerufen. Unterstützt wurde der Aufruf u.a. auch von der Demokratischen Partei der Völker (HDP), in deren Block sich der Attentäter an jenem Tag in die Luft sprengte.

Trotz der offensichtlichen Gefahrensituation, auf welche die  Sicherheitsdirektion von Ankara durch die Information der Anti-Terror Abteilung aufmerksam gemacht wurde, unternahm der damalige Leiter der Polizei von Ankara, Kadri Kartal, keinerlei besondere Maßnahmen zum Schutz der Friedensdemonstration. Auch 62 verschiedene Sicherheitswarnungen des türkischen Geheimdienstes MIT über mögliche Selbstmordattentäter des IS zwischen, die zwischen dem 01. Januar 2015 und dem Tag des Anschlags landesweit an die Polizeidirektionen verschickt worden sind, gaben wohl für die Polizei von Ankara kein besonderen Anlass, die Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen. In der letzten der 62 Sicherheitswarnungen soll zudem explizit der Name des Selbstmordattentäters von Ankara, Yunus Alagöz, genannt worden sein.

Diese skandalträchtigen Informationen gehen aus dem Vorbericht einer amtlichen Inspektion des Anschlags vom 25. Februar hervor, an welche die Tageszeitung Cumhuriyet ((http://www.cumhuriyet.com.tr/haber/turkiye/514675/Bombayi_biliyorlardi.html )) jetzt gelangt ist. In Folge der Inspektion haben die untersuchungsleitenden Personen eine Vielzahl von Verantwortlichen im Sicherheitsapparat namentlich ausfindig gemacht, die trotz der vorliegenden Informationen keine Schritte unternommen haben, um so möglicherweise den Selbstmordanschlag von Ankara zu unterbinden. Eine Aufforderung der Inspektoren Untersuchungen gegen diese Personen einzuleiten, wurde hingegen vom Gouverneur von Ankara abgelehnt. Auch die Staatsanwaltschaft von Ankara weigerte sich, Einspruch gegen die Entscheidung des Gouverneurs einzulegen.

Der Bericht der amtlichen Inspektoren nährt den Verdacht, dass Teile des türkischen Sicherheitsapparats sehenden Auges die Anschläge des Islamischen Staates gegen linke und kurdische Kreise im Land zulassen. Nach dem Anschlag von Ankara hatte die HDP jegliche öffentliche Wahlkampfveranstaltung vor den Parlamentswahlen von 01. November 2015 zum Schutz ihrer Anhänger abgesagt. Bereits beim Anschlag von Suruç am 20. Juli 2015, bei dem 33 Menschen durch einen Selbstmordanschlag des IS ums Leben kamen, wurde der türkische Sicherheitsapparat beschuldigt, wissentliche keine Vorkehrungen getroffen zu haben.

IS-Zellen in 70 Provinzen der Türkei

Außerdem berichtet die Tageszeitung Cumhuriyet, dass sich in rund 70 Provinzen der Türkei Zellen des Islamischen Staates organisiert haben. Hierbei beruft sie sich auf einen Hinweis der Sicherheitsdirektion der Provinz Kars vom 28. Oktober 2015. Mögliche Angriffsziele dieser IS-Strukturen seien neben touristischen Orten der Türkei insbesondere Personen und Strukturen der HDP und der CHP (Republikanische Volkspartei).