Freilassung der haftunfähigen Gefangenen in der Türkei!

gerechtigkeitPressemitteilung der „Kampagne Demokratie hinter Gittern“ zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen am 18. März 2013

Trotz des begonnenen Dialogs zwischen der kurdischen Freiheitsbewegung und türkischem Staat halten die Verhaftungen im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren (KCK= Union der Gemeinschaften Kurdistans) an. Wegen Terrorvorwürfen wurden seit 2009 über 9000 kurdische Journalistinnen, Rechtsanwälte, Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschafterinnen, Frauenaktivistinnen, Bürgermeister oder Studierende hinter Gitter gebracht. Die AKP-Regierung ist deswegen auch international unter Druck geraten, hat aber bislang nicht mit der Freilassung dieser Gefangenen reagiert. Einige wenige Freilassungen meist prominenter Gefangener wie die des Verlegers Ragip Zarakoglu reichen jedoch nicht aus, um bei der kurdischen Bevölkerung das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Regierung zu stärken. Die Freilassung schwerstkranker kurdischer Gefangener könnte hierfür ein erster Schritt sein.

309 schwerstkranke Gefangene in türkischen Gefängnissen
Nach einer Untersuchung des Menschenrechtsvereins IHD sind in türkischen Gefängnissen derzeit 309 schwerstkranke Gefangene inhaftiert. Obwohl eine Haftentlassung dieser Gefangenen gesetzlich vorgeschrieben ist, werde sie von den Justizbehörden in den meisten Fällen verweigert. [1]

Über 900 Gefangene starben in den letzten 10 Jahren
In den letzten 10 Jahren sind über 900 Gefangene in der Haft gestorben. Der IHD-Vorsitzende von Adana forderte im April 2012 die sofortige Freilassung der haftunfähigen Gefangenen und erklärte hierzu: „Wir fordern keine Amnesty. Wir fordern die Anwendung des Gesetzes. Lebensbedrohlich erkrankte Gefangene sollten ihre letzten Lebenstage mit ihren Familien verbringen können.“ [2]

Neufassung des Strafvollzugsgesetzes
Kürzlich wurde ein neues Strafvollzugsgesetzes vorgelegt, in dem es heißt: „Wenn aufgrund einer schweren Behinderung oder Krankheit das Leben des Gefangenen durch die Inhaftierung bedroht ist, kann die Haftstrafe ausgesetzt werden, soweit festgestellt wird, dass der Gefangene keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.“ [1] Angesichts der Tatsache, dass in der Türkei selbst steinewerfende Kinder als Terroristen inhaftiert werden, verschlechtern sich mit dem neuen Gesetz die Chancen schwerkranker politischer Gefangener auf Haftverschonung.
Das neue Gesetz schreibt auch vor, dass eine abschließende Beurteilung der Haftfähigkeit eines Gefangenen durch Gerichtsärzte vorgenommen wird.

Zweifelhafte Rolle der Gerichtsmediziner wird gestärkt
Nicht nur wegen der Beteiligung türkischer Gefängnisärzte an der Folterung von Gefangenen (besonders in den 1980- und 1990iger Jahren) bestehen große Zweifel an deren Unparteilichkeit. Erkrankte Gefangene können in der Haft oft nicht adäquat behandelt werden. Trotzdem verweigern die Justizbehörden oft die notwendige stationäre Behandlung. Gerichtsmediziner schicken Todkranke zurück ins Gefängnis und behaupten auch, dass Gefangene eine Behandlung verweigern würden. So auch im Falle des 75-jährigen Mahmut Karatas, der im April 2012 – bereits vollständig erblindet – im Gefängnis von Bingöl in ein diabetisches Koma fiel und verstarb. [3]

Politische Willkür auch in der Frage der Haftverschonung
Die türkische Justiz hält sich auch in der Frage der Haftverschonung kranker Gefangener nicht an bestehende Gesetze, sondern wendet sie willkürlich an. Weil es politisch opportun erschien, die durch die AKP-Politik vergrätzen Militärs wieder freundlich zu stimmen, verfügte ein Istanbuler Gericht im Februar die Haftverschonung des schwer herzkranken Ex-Generals Ergin Saygun, der letztes Jahr im sogenannten “Sledgehammer”-Verfahren wegen angeblicher Putschvorbereitung zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde.[4]

Der Fall des BDP-Politikers Recep Karagül
Ganz anders behandelt die türkische Justiz Gefangene aus den Reihen der linken, kurdischen Opposition . Als Beispiel sei der Fall des schwerstkranken Recep Karagül genannt: Der im Oktober 2011 verhaftete BDP-Vorsitzende von Ümraniye ist schwer herzkrank. Der 51-Jährige Politiker wurde nach seiner Verhaftung vier Mal ins Krankenhaus eingeliefert und musste sich im April 2012 erneut einer Bypass-Operation unterziehen. Obwohl sich der Gesundheitszustand von Recep Karagül stetig verschlechtert, haben die Gerichstmediziner ihn für haftfähig erklärt.

Am 5. Februar 2013 erlitt Recep Karagül im Gefängnis einen schweren Herzinfarkt. Sein Zustand wird als äußerst kritisch bezeichnet. Alle Anträge auf Haftentlassung wurden von den türkischen Behörden mit Hinweis auf die “Schwere der Schuld” abgelehnt. [5]

Freilassung kranker Gefangener kann ein erster Schritt des Staates sein
Wir schließen uns der Einschätzung des IHD-Vorsitzenden Öztürk Türkdogan an, der durch die anhaltenden Festnahmen kurdischer AktivistInnen und militärischer Angriffe den Dialog-Prozess in Gefahr sieht und als ersten konstruktiven Schritt des Staates die Freilassung der haftunfähigen Gefangenen vorschlägt. [6]

18.03.2013, Kampagne Demokratie hinter Gittern
demokratiehintergittern.blogsport.de

[1] http://demokratiehintergittern.blogsport.de/2013/03/17/309-kranke-gefangene-in-haft-2/
[2] DIHA,14.04.2012
[3] http://bianet.org/english/human-rights/137653-meticulous-attention-of-mr-minister
[4] http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2013/02/ergin-saygun-turkish-general-prison-conditions.html
[5] DIHA, 05.02.2013, 18.04.2012
[6] http://www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/pressekurdturk/2013/11/03.htm

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