Kein Empfang für Kriegsverantwortliche – Einwände gegen den Besuch von Ahmad al-Sharaa in Berlin

Pressemitteilung von Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit, 18.01.2026

Die Kritik am geplanten offiziellen Empfang von Ahmad al-Sharaa (auch bekannt als Abu Muhammad al-Jolani) in Berlin durch die Bundesregierung reißt nicht ab. Nun haben sich ehemalige Mandatsträger*innen und Bürgermeister*innen aus der Türkei an die Bundesregierung sowie Bundespräsidenten gewandt und gewarnt, dass der Besuch von al-Sharaa der politischen Aufwertung eines Regimes gleichkäme, das aktuell für schwerwiegende Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) hingegen äußert schwerwiegende „erhebliche völkerrechtliche Bedenken“ gegen einen offiziellen Empfang.

MAF-DAD bezeichnet Ahmad al-Sharaa als Anführer der von den Vereinten Nationen als jihadistische Terrororganisation eingestuften Hay’at Tahrir al-Sham (HTS), der als de-facto Präsident Syriens auftritt. Die inzwischen aufgehobenen Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen HTS ändern nach Einschätzung des Vereins nichts an der „individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit“ der Führungspersonen. Die Aufhebung sei „weder eine rechtliche Rehabilitierung noch ein Freibrief für politische Aufwertung“; völkerrechtliche Verpflichtungen blieben unberührt.

Zugleich verweist MAF-DAD auf verifizierte Dokumentationen schwerster Gewaltverbrechen in Aleppo und Umgebung: gezielte und systematische Angriffe, insbesondere auf Kurd:innen und Êzîd:innen, außergerichtliche Tötungen, das zwangsweise Verschwindenlassen von über 1.000 Personen sowie die Vertreibung von rund 120.000 Menschen. Art, Umfang und Systematik dieser Taten bewertet der Verein als Kriegsverbrechen und sieht darüber hinaus einen dringenden Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Deutschland sei als Vertragsstaat der Völkermord-Konvention verpflichtet, drohende genozidale Gewalt aktiv zu verhindern – besonders vor dem Hintergrund, dass Deutschland den Völkermord an den Êzîd:innen offiziell anerkannt hat. In diesem Zusammenhang verweist MAF-DAD auf rund 1.200 êzîdische Familien in Aleppo und Umgebung, die erneut akut gefährdet seien.

MAF-DAD kritisiert außerdem eine widersprüchliche außenpolitische Praxis: Gespräche mit der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien würden mit Verweis auf fehlende internationale Anerkennung abgelehnt, während zugleich der Anführer einer islamistischen Organisation offiziell empfangen werden solle. Der Verein erinnert daran, dass Deutschland international als Vorreiter bei der strafrechtlichen Verfolgung von in Syrien begangenen Verbrechen gilt, insbesondere beim vom sogenannten Islamischen Staat verübten Völkermord an den Êzîd:innen. Gleichzeitig würden schwere Gewaltverbrechen der HTS gegen Kurd:innen, Êzîd:innen, Alawit:innen und Drus:innen sowie die Verantwortung weiterer Akteure weitgehend ignoriert. Zudem verweist MAF-DAD auf Berichte, wonach mindestens ein deutscher Staatsbürger an jüngsten Gewaltverbrechen in Aleppo beteiligt gewesen sein soll, und sieht daraus die Pflicht abgeleitet, Ermittlungsverfahren gegen HTS-Mitglieder mit Deutschlandbezug einzuleiten.

Auf dieser Grundlage fordert MAF-DAD die Bundesregierung nachdrücklich auf,

  • von einem offiziellen Empfang Ahmad al-Sharaas abzusehen,
  • ihrer Pflicht zur Prävention schwerster internationaler Verbrechen nachzukommen,
  • das Völkerstrafgesetzbuch konsequent anzuwenden,
  • und keine politischen Signale zu setzen, die faktisch zur Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beitragen.

Ebenfalls an die Bundesregierung und das Staatsoberhaupt gerichtet sind Schreiben unterzeichnender ehemaliger Mandatsträger:innen aus der Türkei – darunter frühere Abgeordnete sowie (Co-)Bürgermeister:innen. Die Unterzeichnenden erklären, ein offizieller Empfang käme einer politischen Aufwertung und faktischen Legitimierung einer Macht gleich, deren Herrschaft von systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt sei. Sie verweisen auf Dokumentationen internationaler Menschenrechtsorganisationen – darunter die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte – zu fortgesetzten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere gegen Drus:innen, Alawit:innen sowie Kurd:innen.

Als aktuellen Eskalationspunkt nennen die Unterzeichnenden die Angriffe auf kurdische Stadtteile Aleppos: Zehntausende Menschen seien vertrieben worden, Dutzende getötet, Hunderte verletzt. Auch Krankenhäuser und medizinisches Personal seien Ziel der Angriffe gewesen. Die Unterzeichnenden bewerten diese Gewalt als nicht zufällig und nicht militärisch zu rechtfertigen; sie folge erkennbar dem Ziel einer ethnisch motivierten demographischen Umgestaltung und stelle einen Bruch des Abkommens vom 1. April dar, das Sicherheit, Selbstverwaltung und gesellschaftliche Pluralität für die betroffenen Stadtteile garantieren sollte.

Zudem verweisen die Unterzeichnenden auf Hinweise auf weitere geplante Militäroperationen – unter anderem gegen die Region Deir Hafer – und warnen vor dem Risiko eines regionalen Flächenbrands mit sicherheitspolitischen Folgen auch für Europa und Deutschland. In ihren Schreiben unterstreichen sie die Forderung,

  • von einer politischen Aufwertung der syrischen Übergangsregierung durch einen offiziellen Empfang abzusehen,
  • stattdessen gezielt den Dialog mit demokratischen, pluralistischen und zivilgesellschaftlichen Kräften Syriens zu suchen und zu stärken,
  • und klarzustellen, dass keine Kooperation ohne nachprüfbare menschenrechtliche Mindeststandards akzeptiert werde.

Für den Fall, dass es dennoch zu Gesprächen mit Vertretern der Übergangsregierung komme, erklären die Unterzeichnenden, die kompromisslose Einhaltung universeller Menschenrechte sowie die relevanten Abkommen müsse zur nicht verhandelbaren Voraussetzung gemacht werden. Jegliche finanzielle oder politische Unterstützung – auch auf europäischer Ebene – solle ausschließlich unter klaren, überprüfbaren Bedingungen erfolgen, darunter Schutz von Minderheiten, Ende der Gewalt gegen Zivilist:innen und Achtung des Völkerrechts.


Demonstrationen in Berlin und Bonn

Berlin – aktualisierte Route

Demoaufruf:
„Ahmad al-Sharaa: von Merz eingeladen, von uns angeklagt“

19. Januar 2026
16:00 Uhr
Start: Bundeskanzleramt / Wilhelmsgarten
Von dort aus wird sich die Demonstration in Richtung Brandenburger Tor bewegen und sich einer weiteren Kundgebung anschließen.

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis protestiert gegen die politische Normalisierung islamistischer Gewalt und fordert stattdessen Aufklärung, strafrechtliche Verfolgung und Schutz für die Betroffenen.

Diese Demonstration wird organisiert von einem Bündnis kurdischer und internationalistischer Frauenorganisationen sowie einem breiten gesellschaftlichen Bündnis.

Alle mitaufrufenden Organisationen und Personen finden Sie unter folgendem Link:
https://civaka-azad.org/demo-gg-jolani/


Demonstration in Bonn

Kein Empfang für al-Jolani!
Gegen Abschiebungen und die Legitimierung islamistischer Gewalt

Bonn – Münsterplatz
19. Januar 2026
17:00 Uhr

Die Demonstration in Bonn richtet sich insbesondere gegen Abschiebungen nach Syrien und gegen die politische Anerkennung islamistischer Gewaltakteure.