KON-MED verurteilt Razzien in Heilbronn

Die Durchsuchung des kurdischen Vereins und von Privatwohnungen am Donnerstag in Heilbronn hat zu heftiger Kritik geführt. KON-MED sieht darin einen Versuch der Polizei, politisch engagierte Kurdinnen und Kurden sowie ihre Organisationen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Vertreter:innen des Dachverbandes äußerten sich in deutlichen Worten zu dem Vorfall: „Wir verurteilen diese Politik der Verfolgung und Unterdrückung seitens des deutschen Staates aufs Schärfste. Es handelt sich hierbei um einen Angriff auf die Grundlagen der Organisierung, die auf dem Eintreten für Grundrechte für ein freies und gleichberechtigtes Zusammenleben aller sozialen Gruppen, Kulturen und Religionen beruhen.“

Der Dachverband betonte weiterhin, dass die diskriminierenden und ausgrenzenden Bestrebungen der deutschen Behörden gegen die kurdische Community ein fatales Signal seien. Durch solche Vorgehensweisen gefährde der Staat das harmonische Zusammenleben und die gemeinsame Zukunft in Deutschland. Diese Maßnahmen hätten bisher keinerlei positive Ergebnisse erzielt und würden auch in Zukunft niemandem zugutekommen, so der Verband. Die Razzien wurden als „parteiisch und ungerecht“ bezeichnet. Es wurde betont, dass Kurd:innen genauso wie andere Völker das Recht haben, gleichberechtigt und unter dem Schutz des Gesetzes in der deutschen Gesellschaft zu leben. Jegliche Haltung und politische Maßnahmen, die diese Grundrechte untergraben, stellen eine Gefährdung des gesamten sozialen Gefüges des Landes dar.

Der Dachverband fordert den deutschen Staat nachdrücklich auf, diese verhängnisvolle Politik aufzugeben. Zudem kündigte KON-MED an, alle rechtlichen Mittel einzusetzen, um die Rechte der Kurdinnen und Kurden in Deutschland zu garantieren und zu schützen.

Bei den Razzien am vergangenen Donnerstag wurden die Türen des kurdischen Gesellschaftszentrums in Heilbronn gewaltsam geöffnet, gefolgt von Durchsuchungen mehrerer Privatwohnungen. Im Zuge der Aktion wurden mehrere Personen festgenommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Zudem wurden zahlreiche private Gegenstände, Telefone und Computer beschlagnahmt.

Zunehmende Verfolgung nach 129a/b

In Deutschland befinden sich aktuell zwölf Kurden wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungs- oder Strafhaft. Zunehmend betroffen von der strafrechtlichen Verfolgung nach §§129a/b StGB sind auch Aktivist:innen, die nicht als „Parteikader“ eingestuft werden. Das zeigen die Durchsuchungen von Wohnungen und kurdischen Gesellschaftszentren und vermehrten Ermittlungsverfahren, die früher „nur“ als Verstöße gegen das Vereinsgesetz verfolgt worden wären. Das betrifft unter anderem das Sammeln von Spenden oder die aktuelle bzw. vergangene Vorstandstätigkeit in einem kurdischen Verein.

Darüber hinaus setzt Deutschland bei der Bekämpfung der kurdischen Bewegung auf die Anwerbung von Spitzeln, aufenthaltsrechtliche Sanktionen und Einschüchterung. Seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Kurd:innen werden Pass und Aufenthaltstitel entzogen, in einigen Fällen wird mit Kindesentzug gedroht.

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