Online-Veranstaltungsreihe: Deutschland und das PKK-Verbot

Am 26. November jährt sich das PKK-Betätigungsverbot in Deutschland zum 27. Mal. Seit dem Verbotserlass durch den damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther werden nirgendswo außerhalb ihrer Heimatgebiete politisch aktive Kurd*innen einer so systematischen Repressions- und Kriminalisierungspolitik ausgesetzt wie in Deutschland. Das PKK-Verbot schränkt aber nicht nur die politischen Teilhaberechte der kurdischen Community in Deutschland massiv ein, sondern stellt auch ein Hindernis für eine politische Lösung der kurdischen Frage im Allgemeinen dar.

Das alles ist Grund genug, um sich tiefergehend mit den Hintergründen und Folgen des PKK-Verbots in Deutschland auseinanderzusetzen. Mit unserer Onlineveranstaltungsreihe wollen wir uns mit der Geschichte des Verbots, seinen juristischen Folgen für kurdische Aktivist*innen in Deutschland und den politischen Perspektiven im Kampf gegen das Verbot auseinandersetzen.

Die Veranstaltungen werden live über unseren Youtube-Channel übertragen. Die Links zu den einzelnen Veranstaltungen werden zeitnah auf dieser Seite bekanntgegeben.

Donnerstag 12. November um 19 Uhr

Deutsch-türkische Koproduktion: Das PKK-Verbot und seine Geschichte

Wir befinden uns im Jahr 1993…

..In der Türkei/Nordkurdistan ist gerade der erste Versuch einer friedlichen Lösungsinitiative zwischen der PKK und dem türkischen Staat gescheitert. Der damalige türkische Präsident Özal, einer der wichtigsten Befürworter einer politischen Lösung in der kurdischen Frage, starb unter mysteriösen Umständen. Und im türkischen Staatsapparat rissen die Hardliner, die auf eine militärische „Lösung“ der kurdischen Frage zielten, das Ruder an sich. Es beginnt die Zeit des schmutzigen Krieges in Kurdistan, tausende Dörfer werden geräumt, zehntausende zivile Aktivist*innen durch die Hand sogenannter unbekannter Täter. Und in der Bundesrepublik Deutschland wird das PKK-Verbot erlassen…

Das PKK-Verbot trägt eindeutig die Handschrift einer mittlerweile über 100jährigen deutsch-türkischen Partnerschaft. Mit diesem Verbot leistet die Bundesregierung bis heute nicht nur aktive Schützenhilfe für den Krieg des türkischen Staates gegen die kurdische Freiheitsbewegung, sie diskriminiert und kriminalisiert zugleich auch eine der größten Migrant*innengruppen in Deutschland.

Wir wollen mit der kurdischen Politikerin und Nahostexpertin Nilüfer Koç über die Hintergründe, die Geschichte und die Auswirkungen des PKK-Verbots in Deutschland sprechen. Koç war von 2013 bis 2019 Ko-Vorsitzende des Kurdistan Nationalkongresses und erlebte den Zeitpunkt des Verbotserlasses 1993 als Aktivistin in Deutschland hautnah mit.

Referentin:

Nilüfer Koc, kurdische Politikerin und ehemalige Ko-Vorsitzende des KNK (Kurdistan Nationalkongress)

Donnerstag 26. November um 19 Uhr

Was tun gegen das PKK-Verbot?

Im November dieses Jahres jährt sich zum 27sten Mal das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 ausgesprochene Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Auf dieser Grundlage fanden in den letzten 27 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Versammlungen, Vereine und Verlage verboten. Doch was ist wirklich erreicht worden? Hat die
kurdische Freiheitsbewegung an Stärke verloren, konnte die Bewegung empfindlich geschwächt werden? Trotz der genannten Repression, den Versuchen, die kurdischen Organisationen, die Medien, die sozialen Räume zu zerschlagen und die Menschen von der Bewegung zu trennen, hat auch nach 27 Jahren PKK-Verbot diese Politik der Bundesregierung keinen anhaltenden Erfolg gezeigt. Die letzten 27 Jahre sind also nicht nur eine Geschichte von Repression und Kriminalisierung, sondern auch von politischem und juristischen Widerstand und zunehmender Solidarität.

Im Jahr 2014 wurde die deutsche Öffentlichkeit Zeugin eines kurzzeitigen Sinneswandels: „Die PKK gehört zu Deutschland“ titelte die TAZ am 3. September 2014. Man müsse über die Bewaffnung der PKK sprechen, sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Kauder, im Interview mit Spiegel Online am 16. Oktober 2014. Ob es nicht „schizophren oder pervers sei“, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite die PKK für ihre Taten im Mittleren Osten lobe und sie auf der anderen Seite in
Deutschland strafrechtlich weiter verfolge, fragte der damalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am 1. September 2014 die Bundesregierung während einer Plenarsitzung. Verschiedenste Stimmen aus den Medien, der Bundespolitik und deutschen Think-Tanks wie
der SWP (Stiftung für Wissenschaft und Politik) zweifelten damals öffentlich die Sinnhaftigkeit des PKK-Verbots an.

Heute, rund drei Jahre später, ist davon nur noch wenig zu spüren. Die gegenwärtigen Repressionen gegen die politischen Aktivitäten der Kurdinnen und Kurden in Deutschland stehen der bisherigen Verbotspolitik des deutschen Staates in nichts nach.

Mit Monika Morres vom Rechtshilfefonds Azadî, Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag Schleswig-Holstein, und Lukas Theune, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), möchten wir in diesem Kontext über Strategien und Ansätze zur Aufhebung des PKK-Verbots sprechen.

Teil 2 der Veranstaltungsreihe wurde krankheitsbedingt abgesagt

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