PKK reicht Klage gegen Betätigungsverbot in Deutschland ein

Am 11. Mai 2022 stellte die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen offiziellen Antrag auf Aufhebung des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots in Deutschland. Drei Jahre später wurde dieser Antrag von der Bundesregierung mit Verweis auf außenpolitische Interessen und das deutsch-türkische Verhältnis abgelehnt. Nun hat die PKK Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Historische Friedensinitiative und veränderte Lage

Die Klage erfolgt vor dem Hintergrund einer sich verändernden politischen Situation in der Türkei und Kurdistan. Am 27. Februar 2025 initiierte Abdullah Öcalan eine neue Friedensinitiative, die in die Einberufung eines historischen PKK-Kongresses mündete. Im Rahmen dieses Kongresses erklärte die Organisation ihre Absicht zur Selbstauflösung und zur Niederlegung der Waffen. Seither fordert die PKK juristische und politische Voraussetzungen für diesen Schritt. Trotz dieser Friedenssignale hält die Türkei an militärischen Operationen fest, und auch Deutschland setzt das Betätigungsverbot fort – mit spürbaren Folgen für die kurdische Community und den Friedensprozess.

Juristische und politische Stimmen für ein Ende der Kriminalisierung

Im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin wurde das Thema umfassend diskutiert. Moderiert von Rechtsanwältin Heike Geisweid (Maf-Dad) kamen juristische, zivilgesellschaftliche und politische Vertreter:innen zu Wort.

Der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune, der die PKK in dem Verfahren vertritt, erklärte:
„Die PKK hat in einem historischen Schritt ihre Selbstauflösung angekündigt. Deutschland ist nun in der Verantwortung, das jahrzehntelange Verbot zu beenden. Die kurdische Bewegung und Minderheit müssen sich frei organisieren können – das ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Friedensprozess.“

Theune betonte, dass die PKK keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstelle und das Verbot Millionen Kurd:innen kriminalisiere. Er forderte die Bundesregierung auf, das Betätigungsverbot sowie die Verfolgungsermächtigung aus dem Jahr 2011 aufzuheben.

Forderung nach aktiver Friedenspolitik

Ferat Kocak, Bundestagsabgeordneter der Linken, forderte ein Ende der pauschalen Verdächtigungen gegen kurdische Vereine und eine aktive Unterstützung des Friedensprozesses:
„Seit meiner Jugend erlebe ich die staatliche Repression gegen kurdische Einrichtungen. Trotz Friedenssignalen hält Deutschland an alten Mustern fest. Jetzt ist der Zeitpunkt für ein klares Signal für Frieden in der Türkei und Kurdistan.“

Er sprach sich zudem für die Aufhebung des PKK-Verbots, ein Verbot der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ und die Freilassung politischer Gefangener in der Türkei aus.

Zivilgesellschaftlicher Appell

Nilüfer Koç, Sprecherin des Nationalkongress Kurdistan (KNK), erinnerte die Bundesregierung an ihre eigenen Äußerungen vom 27. Februar und appellierte:
„Die Bundesregierung hat angekündigt, den Friedensprozess zu unterstützen. Jetzt sind konkrete Schritte gefragt. Deutschland darf nicht länger jene in der Türkei stärken, die den Friedensprozess sabotieren. Die kurdische Seite hat Verantwortung übernommen – nun erwarten wir, dass Berlin dies anerkennt.“

Solidarität aus der Politik

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) zeigte Verständnis für die Klage und forderte ein Überdenken des bisherigen politischen Kurses:
„Wenn sich in der Türkei Chancen auftun, müssen Deutschland und Europa diesen Prozess nicht nur begleiten, sondern auch aktiv fördern. Dazu gehört, dass sich kurdische Stimmen in Deutschland frei äußern und organisieren können, ohne unter Generalverdacht zu stehen.“

Ramelow sprach sich für eine europäische Garantie der kulturellen und politischen Selbstverwaltung der Kurd:innen aus.

Friedensprozess braucht mutige Entscheidungen

Die Einreichung der Klage erfolgt in dem Bewusstsein, dass der aktuelle politische Prozess eine historische Chance für einen nachhaltigen Frieden darstellt. Die kurdische Bewegung zeigt Bereitschaft und Verantwortung für den Frieden. Nun liegt es an der Bundesregierung, diesen Weg mit einer zukunftsgewandten und mutigen Entscheidung zu unterstützen.