Eröffnung des §129b-Verfahrens gegen Zeki Eroǧlu vor dem OLG Hamburg
Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, 16.02.2017
Nachdem das Kammergericht Berlin gestern einen Kurden vor dem Hintergrund seiner Aussagen vom 23. Januar mit anschließender Haftentlassung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt hat, wird am 17. Februar die Hauptverhandlung gegen den kurdischen Aktivisten Zeki EROǦLU vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg beginnen.
Die Anklage beschuldigt ihn, sich unter dem Namen „Siyar“ von März 2013 bis Ende August 2014 – der Phase der Friedensverhandlungen zwischen türkischem Staat und kurdischer Bewegung – als Mitglied an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland (§§129a/b StGB) beteiligt zu haben. So sei …