Eva Maria Michelmann frei, Ahmet Polad weiter in Haft: Druck auf syrische Regierung muss steigen

Die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ist am 19. Juni 2026 nach 152 Tagen Haft in Syrien freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt. Die Erleichterung über ihre Rückkehr ist zwar groß, dennoch bleibt der Fall ungelöst, denn der kurdische Journalist Ahmet Polad, auch bekannt als Mehmet Nizam Aslan, befindet sich weiterhin in Haft.

Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad wurden am 18. Januar 2026 in Raqqa von Kräften der selbsternannten syrischen Übergangsregierung verschleppt. Beide berichteten als Journalist:innen über die syrischen Offensive gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Laut dokumentierten Zeugenaussagen hielten sich beide in einem Jugendzentrum nahe des Bustan Parks auf, in dem zahlreiche Zivilist:innen Schutz gesucht hatten. Während der Evakuierung wurden sie von sog. syrischen Sicherheitskräften getrennt und abtransportiert.

Wochenlang blieb ihr genauer Aufenthalt unklar. Damaskus bestritt zunächst jede Kenntnis über ihren Aufenthaltsort. Erst Ende April bestätigte die sog. syrische Übergangsregierung offiziell die Inhaftierung. Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits ein erster Besuch einer Vertreterin der deutschen Botschaft bei Eva Maria Michelmann in einem Gefängnis in Damaskus stattgefunden. Dieser Zugang erfolgte erst infolge massiven öffentlichen Drucks. Angehörige, Journalist:innen, Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände und Solidaritätsstrukturen machten den Fall über Monate öffentlich. Proteste vor dem Auswärtigen Amt, vor syrischen Botschaften in mehreren europäischen Städten sowie eine internationale Pressearbeit erhöhten den politischen Druck kontinuierlich.

Der kurdische Journalist Ahmet Polad wird weiterhin festgehalten. Berichte ehemaliger Mitgefangener sprechen von schweren Misshandlungen, Isolation, Hunger und einem alarmierenden Gesundheitszustand. Da weder Familie noch Anwält:innen oder unabhängige Ärzt:innen Zugang zu ihm erhalten, bleibt seine konkrete Situation weiterhin im Dunkeln.

Besonders schwer wiegt, dass bis heute jede nachvollziehbare rechtliche Grundlage für die Inhaftierung von Ahmet Polad fehlt. Das sog. syrische Außenministerium versucht, seine Verschleppung mit dem Vorwurf einer PKK-Mitgliedschaft zu rechtfertigen, bleibt dafür jedoch jeden Beleg schuldig. Ahmet Polad ist seit Jahren öffentlich als Journalist tätig. Seine Arbeit für ETHA, Özgür TV und freie Medienstrukturen in Nord- und Ostsyrien ist umfassend dokumentiert.

Die Sorge um sein Leben wächst weiter. Nach Angaben seiner Familie besteht das Risiko einer Auslieferung an die Türkei. Angesichts der engen Beziehungen zwischen Ankara und Damaskus wäre eine solche Überstellung mit gravierenden Gefahren verbunden. Ihm drohen dort erneute Inhaftierung, Folter und politische Verfolgung.

Der UN-Menschenrechtsrat dokumentiert in Syrien willkürliche Festnahmen, Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen. Der Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission beschreibt Elektroschocks, schwere Misshandlungen und systematische Rechtsverletzungen in zahlreichen Haftanstalten. Auch ACCORD und das Rojava Information Center berichten über hunderte willkürliche Festnahmen und schwere Menschenrechtsverletzungen im Zuge der syrischen Offensive gegen Nord- und Ostsyrien.

Ahmet Polad muss unverzüglich freigelassen werden. Familie, unabhängige Rechtsvertretungen, Ärztinnen und Ärzte sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müssen sofortigen Zugang zu ihm erhalten. Ebenso müssen Haftunterlagen, Transportprotokolle und mögliche Beweismittel gesichert werden, damit eine unabhängige Untersuchung bezüglich seiner Haftbedingungen eingeleitet werden kann.

Solange Folter, Verschwindenlassen und politische Willkür den sog. syrischen Sicherheitsapparat prägen, verbietet sich jede politische Normalisierung. Auch die Rolle deutscher Behörden bei der Aufklärung des Falls und ihrem diplomatischen Handeln gegenüber Damaskus bedarf weiterer Aufarbeitung.

Eva Maria Michelmann ist frei. Für Ahmet Polad dauert die Haft an. Der öffentliche Druck, der Evas Freilassung ermöglicht hat, muss nun auch Ahmet Polads Freiheit erwirken.

Weitere Informationen, Hintergrunddokumente und aktuelle Entwicklungen finden sich auf der Informationsseite: evamichelmann-ahmetpolad.de