Behördlich organisierte Lebenszerstörung: Die wirtschaftlichen und rüstungspolitischen Interessen der BRD sind gewichtiger

azadi-transparent2Monika Morres, AZADÎ e.V.; für den Kurdistan Report September/Oktober 2017

Das türkische Regime hatte dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Liste mit zahlreichen deutschen Unternehmen und Einzelpersonen vorgelegt, die angeblich die als Terrororganisation eingestufte Gülen-Bewegung unterstützt haben sollen, die von Erdoğan für den Putschversuch 2016 verantwortlich gemacht wird. Auch die Verhaftung des Menschenrechtlers Peter Steudtner und die Tatsache, dass seit dem gescheiterten Putsch 22 deutsche Staatsbürger*innen in der Türkei festgenommen wurden, veranlasste Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) am 20. Juli zu der Ankündigung, dass es nun Zeit für eine »Neuausrichtung unserer Türkei-Politik« sei

Ausweisung

Für den Kurden Mehmet S. G. muss das wie Hohn geklungen haben. Denn drei Tage nach Gabriels Erklärung erhielt der 53-Jährige, der mit seiner Ehefrau und fünf Kindern 1993 nach Deutschland einreiste, vom Regierungspräsidium Freiburg die Mitteilung, dass er aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und die »sofortige Vollziehung der Ausweisung angeordnet« werde. Danach dürfe er fünf Jahre nicht mehr in die BRD einreisen. Einer Anklageschrift gleich, legt die Behörde auf 31 Seiten dar, welch »schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« von der PKK und dem Kurden ausgehe und dass die Bevölkerung »vor den Folgen des Terrorismus« geschützt werden müsse. Die Aktivitäten der PKK würden sich »gegen den Gedanken der Völkerverständigung« und »insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker« richten und »die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland« beeinträchtigen – sagt § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 des Landesverfassungsschutzgesetzes.

Meldepflicht und Aufenthaltsbeschränkung

Im Juli 1999 hatte Mehmet S. G. nach erfolgreicher Klage eine Anerkennung als Asylberechtigter erhalten und im Januar 2005 eine Niederlassungserlaubnis, die durch den Ausweisungsbescheid nun erloschen ist und in einen Duldungsstatus herabgestuft wurde.

Gleichzeitig wird er verpflichtet, sich einmal wöchentlich bei der zuständigen Polizeistelle zu melden (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz), »um ggf. frühzeitig geeignete Schutzmaßnahmen einleiten zu können«. Ferner darf er sich nur in dem Landkreis, in dem er lebt, aufhalten.

Beides diene dazu, seine »Bewegungsfreiheit und damit die Möglichkeit« einzuschränken, »die PKK zu unterstützen«.

Alles ist Terrorismus

Worin bestanden die »gefährlichen« Unterstützungshandlungen?

Der Kurde stand bereits 2010 im Fokus des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz, das dem Regierungspräsidium regelmäßig Bericht über »Erkenntnisse« erstattete.

In der Hauptsache wird Mehmet S. G. vorgeworfen, an vom örtlichen kurdischen Verein angemeldeten Demonstrationen teilgenommen zu haben, z. B. gegen die Festnahme von kurdischen Politiker*innen in der Türkei, zu Neujahrsfesten »Newroz« (hierzu vermerkt die Behörde: »In der Türkei wird Newroz seit 1995 offiziell als alttürkisches Fest anlässlich des Frühlingsbeginns gefeiert. Für einen Teil der kurdischen Bevölkerungsgruppe ist es jedoch – mit mythologischem Hintergrund – zusätzlich ein Fest des Widerstands und wird als Symbol für den kurdischen Freiheitskampf verstanden. Die PKK nutzt diesen emotional beladenen Feiertag regelmäßig dazu, durch Selbstdarstellung und politische Positionierung ihre Anhängerschaft an sich zu binden.«), gegen die Abschaltung des Fernsehsenders ROJ-TV, das Massaker von Șirnex (Șırnak), für die Freiheit von Abdullah Öcalan oder wegen der im Januar 2013 ermordeten drei kurdischen Aktivistinnen in Paris.

Dass der Kurde zudem Veranstaltungen, Feiern zum Gedenken an gefallene Guerillakämpfer*innen oder zur Parteigründung besucht hat, gilt den Behörden ebenfalls als Unterstützung des Terrorismus. Dass er nach »Erkenntnissen« des VS im Dezember 2015 das letzte Mal eine Veranstaltung »zur Unterstützung der PKK« besucht habe, ändere – so das Regierungspräsidium – nichts an einer konkreten »Gefahr von weiteren schweren Störungen der öffentlichen Ordnung«.

Zur Untermauerung der Vorwürfe gegen Mehmet S. G. wird das Demokratische Gesellschaftszentrum für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, NAV-DEM e.V., dem auch der Mezopotamische Kulturverein in Freiburg als Mitglied angehört, als politischer Arm der PKK-Europaführung (KCDK-E) kriminalisiert, wodurch Aktivist*innen und Besucher*innen dieser Vereine automatisch ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten können.

Deshalb kann eigentlich legales kulturelles und politisches Engagement zu straf- oder wie im vorliegenden Fall aufenthaltsrechtliche Maßnahmen führen. Hier tut sich besonders das schwarz-grün regierte Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hervor.

Radikalisierung, Deradikalisierung und Distanzierung

Von einer Fortsetzung »relevanter Aktivitäten«, die »in aller Regel auf eine vorangegangene ideologische Radikalisierung zurückzuführen« seien, müsse so lange ausgegangen werden, »bis eine Deradikalisierung nachvollziehbar festgestellt« werden könne. Es müsse geprüft werden, »ob eine eindeutige, glaubwürdige und endgültige Distanzierung von vorangegangenen Aktivitäten stattgefunden« habe oder ob von »einer konspirativen bzw. durch äußere Faktoren (z. B. drohende behördliche Maßnahmen) bedingten Verhaltensanpassung auszugehen« sei. Das jedoch müsse sich »nach außen manifestieren«.

Inhaftierung und Folter eingeschlossen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei spielen hierbei nicht die geringste Rolle. Im Klartext ist es den Behörden völlig gleichgültig, was Menschen, die in der jetzigen Situation dorthin ausgewiesen werden sollen, zu erwarten haben. JedeR weiß, dass der Datenaustausch zwischen deutschen und türkischen Behörden auch jetzt funktioniert und die sog. Anti-Terrorabteilung am Flughafen Istanbul sehr wohl darüber informiert ist, wer in das Land einreist. Es würde mithin wohlwissend in Kauf genommen, dass Kurd*innen festgenommen, inhaftiert und gefoltert werden und das erst recht vor dem Hintergrund angeblicher PKK-Aktivitäten.

Keine deutschen Freund*innen – keine Integration

Aber der Sachbearbeiter der Abteilung »Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz« des Regierungspräsidiums Freiburg ist ja kein Unmensch. Er fand neben all dem gefährlichen terroristischen Treiben des Kurden auch Punkte zu dessen »Gunsten«

Als da seien, dass er sich seit über 20 Jahren in der BRD aufhalte, er berufstätig sei, sich hier eine Existenz aufgebaut und ein Haus gekauft habe, weshalb man von »einer (wirtschaftlichen) Integration in die deutschen Lebensverhältnisse« ausgehen könne. Allerdings: Er habe »offenbar niemals Interesse« am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gehabt. (Hierzu sei angemerkt: Hätte Mehmet S.G. einen Einbürgerungsantrag gestellt, hätten die Behörden den Wunsch des Kurden mit Verweis auf die geheimdienstlichen »Erkenntnisse« in Windeseile abgelehnt.)

Deshalb sei der Kurde nur »wirtschaftlich« integriert. Das macht die Behörde daran fest, dass ihr »von einem Engagement in nicht-kurdischen Vereinen oder ähnlichen Gemeinschaften« nichts bekannt sei. Auch habe er keine »bedeutsamen Freundschaften mit deutschen Staatsangehörigen gepflegt« oder sonst »enge Freunde« gehabt, mit denen er »gemeinsame Interessen geteilt« habe. Erkenntnisse darüber, dass er »am gesellschaftlichen Leben in Deutschland aktiv« teilgenommen hätte, lägen dem Sachbearbeiter nicht vor. Deshalb könne bei ihm von einer »weitgehenden gesellschaftlichen Integration« nicht gesprochen werden.

Spekulativ fortbestehende Wiederholungsgefahr

Unmissverständlich heißt es in dem Bescheid weiter, dass die Ausweisung von Mehmet S. G. seine Ehefrau und ihre Kinder »belasten« würden. Zwar werde aufgrund seiner Asylberechtigung auf den Erlass einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung verzichtet, weshalb eine Familientrennung nicht anstehe, doch schließe dies seine Ausweisung »nicht aus«. Die Erteilung einer Duldung sei im Sinne des Schutzes von Ehe und Familie »ausreichend«.

Doch die Unterstützung der PKK sei so schwerwiegend, dass sich die Ausweisung auch hinsichtlich seines Privatlebens »nicht als unverhältnismäßig« erweise. Zwar werde seine Bewegungsfreiheit durch die räumliche Aufenthaltsbeschränkung und die wöchentliche Meldepflicht deutlich beschnitten, doch müsse das von ihm »hingenommen werden«. Obwohl – wie der VS festgestellt hat –, der Kurde seit Ende 2015 offenbar weder an einer Demo noch an einer Veranstaltung teilgenommen hat, betreibt die Freiburger Behörde Kaffeesatzleserei, indem sie eine »fortbestehende Wiederholungsgefahr« und eine »Schwere der zu erwartenden Rechtsverletzungen« herbeischreibt, weshalb die Ausweisung notwendig sei.

Baden-württembergischer Boris Sarrazin Palmer (grün)

Anfang August präsentierte Boris Palmer (Die Grünen, Oberbürgermeister von Tübingen) in Berlin der Öffentlichkeit ein Pamphlet zur Bundestagswahl, dessen Titel »Wir können nicht allen helfen. Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit« lautet. Da heißt es u. a.: »Die Menschen, die über das Asylrecht zu uns gekommen sind, haben sehr viele Eigenschaften, die in unserem Land die Wahrscheinlichkeit, kriminell zu werden, nach oben treibt.« Das Elaborat war schon vor dem offiziellen Erscheinen »Bestseller Nr. 1« bei Amazon unter dem Themenbereich »Politisches System«. Sarrazin lässt grüßen.

Damit können die baden-württembergischen Ausländerbehörden ihre Entscheidungen in aller Ruhe treffen, wenn auch grüne Funktionsträger klarstellen, wer im »Ländle« bleiben darf und wer es zu verlassen hat.

Weiter Rüstungsexporte in die Türkei und Repression gegen Kurd*innen in der BRD

Gehen wir zurück zum Anfang:

Mit der von Außenminister Gabriel ausgerufenen »Neuausrichtung« der Türkei-Politik ist es nicht weit her. Kaum hat Präsident Recep T. Erdoğan seine ominöse Liste zumindest teilweise zurückgezogen und dem ursprünglich von ihm untersagten Besuch von Bundestagsabgeordneten auf dem NATO-Militärstützpunkt Konya doch zugestimmt, wurde es wieder ganz still um den Richtungswechsel. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zeigte sich ob der Besuchsgenehmigung erfreut und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz meinte, mit diesem Schritt gehe die Türkei in die »richtige Richtung«. Kritik kam allerdings u. a. von Alexander Neu (Abgeordneter der Linksfraktion), dem vonseiten des türkischen Regimes eine Einreise wegen seiner angeblichen PKK-Unterstützung verweigert werden sollte. Neu sprach von einer »Kapitulation der Bundesregierung vor dem Verhalten der Türkei«, weil die Besuchsgenehmigung durch die Intervention von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg zustande kam und nicht etwa durch Druck der Bundesregierung auf Ankara. Erdoğan kann so seine Erpressungspolitik getrost fortsetzen.

Solange die wirtschaftlichen, geostrategischen und rüstungspolitischen Interessen Deutschlands in den Beziehungen zur Präsidialdiktatur Erdoğans weiterhin im Vordergrund stehen und die Repressionsspirale gegen hier lebende Kurdinnen und Kurden auf Geheiß Ankaras ständig höher gedreht wird, bleiben alle Ankündigungen zum Kurswechsel glatte Lüge oder Wahlkampfgetöse. Die Verbote weiterer Symbole kurdischer Organisationen – u. a. YXK, PYD oder YPG/YPJ – durch Bundesinnenminister de Maizière vom März 2017 machen das deutlich.

Und: Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres exportierten deutsche Rüstungsunternehmen Waffen und Munition im Wert von 5,6 Millionen Euro an die Türkei und 2016 betrugen die Ausfuhren insgesamt 49 Millionen Euro – wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.


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