Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, 16.02.2017
Nachdem das Kammergericht Berlin gestern einen Kurden vor dem Hintergrund seiner Aussagen vom 23. Januar mit anschließender Haftentlassung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt hat, wird am 17. Februar die Hauptverhandlung gegen den kurdischen Aktivisten Zeki EROǦLU vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg beginnen.
Die Anklage beschuldigt ihn, sich unter dem Namen „Siyar“ von März 2013 bis Ende August 2014 – der Phase der Friedensverhandlungen zwischen türkischem Staat und kurdischer Bewegung – als Mitglied an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland (§§129a/b StGB) beteiligt zu haben. So sei er für verschiedene Gebiete in Deutschland – zuletzt für das PKK-Gebiet Stuttgart -, verantwortlich gewesen. In seiner Funktion habe er die „organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten“ erledigt.
Zeki Eroǧlu war auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden am 13. April 2016 in Stockholm in Auslieferungshaft genommen worden; die Überstellung an die BRD erfolgte am 6. Juli. Bis Anfang Januar dieses Jahres befand sich der 36-Jährige in der JVA Schwäbisch Hall in Untersuchungshaft. Nachdem der Prozess überraschenderweise nicht vor dem OLG Stuttgart, sondern dem Staatsschutzsenat des OLG in Hamburg verhandelt wird, wurde Zeki Eroǧlu in die dortige JVA verlegt.
Zwei weitere Prozesse gegen kurdische Aktivisten nach §129b StGB sind derzeit vor dem Kammergericht Berlin und dem Oberlandesgericht in Stuttgart anhängig und neun Kurden befinden sich in U- bzw. Strafhaft.
Der Prozessauftakt findet statt am Freitag, 17. Februar 2017, um 9.00 Uhr, Saal 237, Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3 in Hamburg
Vor Prozessbeginn wird eine Kundgebung vor dem OLG stattfinden.
Weitere Verhandlungen sind vorerst bis Ende April terminiert, der nächste Termin ist auf den 24. Februar, 9.00 Uhr, Saal 288, festgesetzt.