Ilisu-Staudamm: Gerichtsurteil verhängt Baustopp

hasankeyfDer Widerstand gegen den zerstörerischen Staudamm kann noch Erfolg haben
Ercan Ayboga, Initiative zur Rettung von Hasankeyf

Kaum jemand hatte es erwartet. Den Kampf gegen das Ilisu-Staudamm- und Wasserkraftwerksprojekt hielten nach dem Baubeginn 2010 und dem schwächelnden Widerstand in Türkisch-Kurdistan und in der Türkei fast alle für verloren und aussichtslos. In Heskîf (Hasankeyf), Ilisu, Elih (Batman), Istanbul, Wien und Berlin hatten viele ihren Mut und ihre Motivation verloren. So haben einige AktivistInnen sich zurückgezogen oder ihr Engagement zurückgefahren. Diejenigen, die weitermachten, hatten entweder noch den Glauben an einen Stopp oder taten es aus grundsätzlichen Gewissensgründen.

Doch die 14. Kammer des Obersten Verwaltungsgerichts der Türkei in Ankara verhängte am 7. Januar 2013 einen Baustopp für den Ilisu-Staudamm. Dieses Urteil kann zweifellos als historisch bezeichnet werden. Denn die bisherigen Gerichtsverfahren verliefen im Sande oder wurden abgelehnt. Ebenso ein wichtiges Verfahren im Jahre 2011 vor dem Verwaltungsgericht in Amed (Diyarbakir).

Widerstand gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Zerstörung lohnt sich immer und grundsätzlich. Je besser durchdacht, vorbereitet und umgesetzt, desto mehr. So wie auch jetzt im Falle des Ilisu-Staudamms, eines der umstrittensten Talsperrenprojekte weltweit.

Das Urteil bestätigt unseren langjährigen Widerstand gegen das Projekt, das den Menschen aus 200 Dörfern die Lebensgrundlage entziehen, die 12?000 Jahre alte Stadt Heskîf (Hasankeyf) und das einzigartige Tigristal bis weit in den Süden Iraks zerstören würde.

Das Verwaltungsgericht folgte mit dem Baustopp der Klage der beiden türkischen Kammern der Architekten und Landschaftsplaner, dass bei der Planung des Projekts die Umweltgesetzgebung nicht berücksichtigt wurde. Denn es fehlt für das zwei Milliarden Euro teure Ilisu-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach türkischem Gesetz. Wie konnte es überhaupt passieren, dass der türkische Staat diesen Staudamm über viele Jahre ohne eine UVP planen und umsetzen konnte und dies erst jetzt beanstandet wurde?

Gehen wir einen Schritt zurück. Bis zum Jahre 2011 galt in der Republik Türkei, dass alle vor dem 7. Februar 1993 beschlossenen Investitionsprojekte keine UVP benötigten. Dabei war es egal, wie teuer das Investitionsprojekt war und wie umfassend die Auswirkungen auf Natur, Mensch und Kultur waren. Dies beinhaltete die 1997 beschlossene erste umfassende Umweltgesetzgebung. So war es kein Problem, dass 2007 die türkische Regierung mit dem Ilisu-Konsortium die Verträge des Ilisu-Staudamms unterschrieb und 2010 nach der Sicherstellung einer neuen Finanzierung (im Juli 2009 wurde, wie weitgehend bekannt, die europäische Finanzierung gekippt) mit dem Bau beginnen konnte.

Im Sommer 2010 klagten die Kammern der Architekten und Landschaftsplaner gegen diese Regelung der Umweltgesetzgebung und bekamen 2011 vom Obersten Verwaltungsgericht Recht zugesprochen. Doch das Ministerium für Umwelt und Forst reagierte darauf mit einem Erlass zum Gesetz zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, womit das Ilisu-Projekt von Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgenommen wurde. Etwa ein Jahr später, am 4. April 2012, fasste das türkische Ministerpräsidentenamt den Beschluss, auch weitere Staudamm­arbeiten wie Zufahrtsstraßen zur Baustelle, Stromnetze und Steinbrüche auszunehmen.

Daraufhin haben die Kammern der Architekten und Landschaftsplaner im Mai 2012 ein neues Verfahren eingeleitet und gefordert, dass der Absatz 7 dieser von der türkischen Regierung beschlossenen Regelungen aufgehoben wird und das Ilisu-Projekt gestoppt wird. Anschließend erfolgte das jetzige Urteil.

Über dieses Urteil haben sich Millionen Menschen in der Türkei, Kurdistan und auch Europa gefreut. Denn seit langer Zeit warten sie auf einen Hoffnungsschimmer, um doch noch diesen Staudamm mit gravierenden Auswirkungen zu stoppen. Der Anwalt der beiden klagenden Kammern, Emre Baturay Altinok, sagt dazu, dass es sehr wichtig sei, solch einen Beschluss erhalten zu haben. Denn ihm zufolge müssten alle Arbeiten rund um den Ilisu-Staudamm gestoppt werden.

Wie zu erwarten, hat die Türkei gegen diesen Beschluss geklagt. Die Bauarbeiten haben nach unseren Informationen zwar deutlich abgenommen, aber sie gehen weiter. Die verantwortliche Behörde DSI (Staatliches Wasseramt) hat in einer Erklärung diesen Gerichtsbeschluss heruntergespielt, womit die immer noch andauernden Bauarbeiten besser zu erklären sind.

Unsere Initiative wird zweifellos alles tun, damit dieser Beschluss umgesetzt wird. Die Föderation der Ingenieurs- und Architektenkammern TMMOB hat im Namen unserer Initiative eine erste Erklärung abgegeben und begonnen, die lokalen Bauaktivitäten genauer zu beobachten. Die Kläger der Kammern für Architekten und Landschaftsplaner haben auch angekündigt, dass sie von Ankara aus Druck ausüben werden. Auch andere Akteure sind aufgestanden und bemühen sich, Druck auf die türkische Regierung und das Ilisu-Konsortium aufzubauen.
Auch bei anderen Projekten wie dem Yortanli-Staudamm, der 2011 das antike Bad Allianoi überflutete, ignorierte oder umging die Regierung zahlreiche Gerichtsurteile. Nun hat sie sieben Tage Zeit, gegen den Beschluss des Baustopps für den Ilisu-Damm Berufung einzulegen.

Was für Konsequenten hat es, wenn eine UVP fehlt?

Zunächst einmal: Das Ilisu-Konsortium hat für die europäischen Exportkreditagenturen 2005 eine sogenannte »Umweltverträglichkeitsprüfung« durchgeführt, damit die beteiligten europäischen Unternehmen bei ihren Regierungen Anträge auf Exportkredite stellen können. Diese UVP hatte erstens große Schwächen und erfüllte nicht alle Standards einer international üblichen UVP und wurde zweitens nicht nach türkischem Gesetz durchgeführt. Somit konnte niemand in der Republik Türkei dagegen klagen oder Einwände einbringen.
Wenn die türkische Regierung und das Ilisu-Konsortium korrekt und dem Gesetz entsprechend vorgehen, müssten sie nun eine neue UVP durchführen. Die Durchführung allein benötigt im Idealfall ein Jahr, mit Vorbereitung eineinhalb. Dann würde es mindestens ein Jahr für die Zeit der öffentlichen Bekanntgabe, Kommentierung und ihre Abwägung dauern. Insgesamt müsste alles im Normalfall 2–3 Jahre dauern. Es kann aber auch sehr gut sein, dass das Ilisu-Konsortium die »UVP«, die den europäischen Exportkreditagenturen vorgelegt wurde, nur etwas anpasst und einreicht.

Im Jahr 2009 hatten die Regierungen Deutschlands, der Schweiz und Österreichs Exportbürgschaften für das Projekt zurückgezogen, da die türkische Regierung Auflagen, die das Vorhaben mit internationalen Standards in Einklang bringen sollten, nicht erfüllte. Der österreichische Anlagenbauer Andritz und Schweizer Consultants verblieben dennoch im Projekt und treiben es weiter voran. Nach dem jetzigen Gerichtsurteil dürften die europäischen Unternehmen endgültig nicht mehr die Augen davor verschließen, dass sie sich an einem Rechtsbruch beteiligen, und müssen Konsequenzen daraus ziehen.

Neuorganisation unserer Initiative

Nachdem unsere Initiative seit dem Frühjahr 2011 schwächelt und weniger als sonst auf die Beine gestellt hat, sind wir seit September 2012 verstärkt darum bemüht, sie wiederzubeleben. Deshalb organisierten wir im September 2012 das Hasankeyf-Jugendcamp mit einer großen Beteiligung. In den folgenden Monaten setzten wir unsere Bemühungen um eine Neuorganisation der Initiative fort und kamen im Dezember 2012 zu einem Ergebnis: Die Initiative soll neu belebt und organisiert werden, indem der von der Initiative gegründete »Verein zur Rettung von Hasankeyf und dem Tigristal« (unter direkter und aktiver Einbeziehung der dirket Betroffenen) mehr ins Zentrum der Aktivitäten gerückt und gleichzeitig mehr Raum für Freiwillige geschaffen werden soll. In diesem Sinne hat eine Gruppe von Freiwilligen bereits drei Dutzend Dörfer besucht und informiert. Ziel ist es, in wenigen Monaten in vielen Regionen des betroffenen Gebiets gute Kontakte zu Direktbetroffenen aufzubauen und sie gegen Ende des Jahres in das Zentrum der Kampagne zu stellen. So können in ihnen steckende Kräfte freigesetzt werden.

Ercan Ayboga ist Mitglied der Initiative zur Rettung von Hasankeyf. Die Initiative umfasst über 80 Organisationen aus dem betroffenen Gebiet, darunter auch die Regionalverbände von TMMOB und andere Berufsorganisationen, Kommunen, verschiedene NGOs und Gewerkschaften.
Sie hat die website: www.hasankeyfgirisimi.com

Kurdistan Report Nr. 166 März/April 2013

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