Für wen ist die neue Verfassung?

M. Miraz Çalli, Rechtsanwalt und Rechtsberater der BDP-Fraktion

Die Türkei wird nun schon seit über dreißig Jahren mit der von der Militärjunta des Putsches vom 12. September 1980 geschriebenen Verfassung regiert. Diese Verfassung beschneidet alle Grundfreiheiten, terrorisiert alle gesellschaftlichen Schichten mit der Abschaffung des Versammlungsrechts. Mit ihrer monistischen, militaristischen, zentralistischen Doktrin und den von ihr entsprechend geschaffenen Institutionen für militärische Bevormundung übernimmt sie die Aufgabe eines Wachhundes über Parlament und Bevölkerung. Die Einigung aller betreffenden Kreise über die Schaffung einer neuen Verfassung wurde erst nach etlichen Parteischließungen, Ausnahmezuständen, einem erneuten Putsch und dem Überleben unzähliger Rechtsverstöße erreicht.

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YXK

Aufruf zur Demonstration: Friedensprozess unterstützen – PKK Verbot aufheben

Aufruf des Verbandes der Studierenden aus Kurdistan (YXK), 13.11.2013

Der Nahe- und Mittlere Osten befinden sich in einem Zustand des Chaos. Seit ungefähr 200 Jahren befindet er sich in einer immerwährende Konfliktsituation, die mittels repressiver Diktaturen fortdauert. Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts und insbesondere während und nach dem 2.Weltkrieg, ist die Nahost-Politik der kapitalistischen Kräfte darauf gerichtet, die Region auszubeuten, sowie dieses Gebiet als einen ständigen Konfliktherd zu bewahren. Die Auswirkungen dieser Politik, können an den Fällen wie Afghanistan, dem Irak sowie zuletzt Syrien vergegenwärtigt werden. Während einerseits mit Diktaturen langfristige Interessenbeziehungen aufrechterhalten werden, werden andererseits rückschrittliche Verbrecherbanden wie Al Kaida sowie ihr syrischer Ableger Al Nusra, logistisch als auch militärisch von lokalen Partner wie der Türkei unterstützt. Dass aus Europa stillschweigend mehrere hundert Jugendliche von dschihadistischen Gruppierungen für den vermeintlichen Dschihad in Syrien rekrutiert werden können, ist ein Teil der europäischen Unterstützung.

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Die Syrien-Friedenskonferenz „Genf II“ und die Position der KurdInnen

Bewertung von Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V., 04.11.2013

Eigentlich war die Syrien-Friedenskonferenz „Genf II“ für den 23. November anberaumt worden. Dass dieser Termin noch eingehalten werden kann, scheint jedoch eher unwahrscheinlich, denn es gibt noch zu viele offene Fragen. Da wäre beispielsweise die entscheidende Frage, wer an der Konferenz teilnehmen wird. Aus den Reihen der sehr heterogenen syrischen Oppositionen haben bereits 19 Gruppen – vor allem islamistischer Couleur – ihre Teilnahme abgesagt. Andere Oppositionsgruppen möchten die Forderung nach einem Rücktritt Assads zur Bedingung ihrer Teilnahme an der Konferenz machen. Auch die Frage, welche Länder an der Genfer Konferenz teilnehmen werden, ist noch nicht geklärt. Zuletzt hatte sich Japan dazu bereit erklärt, was von Russland begrüßt wurde.

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