Ordnungsbehörden halten an inakzeptablen Auflagen für europaweite Demonstration fest

Pressemitteilung des Bündnis No Pasaran! zur Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bezüglich der Demonstration am 4. November in Düsseldorf, 03.11.2017

Wir, als die Veranstalter der für den 4. November 2017 geplanten europaweiten Demonstration in Düsseldorf mit dem Motto „Kein Fuß breit dem Faschismus! Schluss mit den Verboten kurdischer und demokratischer Organisationen aus der Türkei! Freiheit für Abdullah Öcalan und alle politischen Gefangenen!”, haben uns bereits in einer vorherigen Stellungnahme zu den Auflagen der Sicherheitsbehörden geäußert. Alle 41 demokratischen Gruppen und Organisationen, die als Veranstalter der Demonstration auftreten, haben in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass die Auflagen der Behörden für den kommenden Samstag völlig inakzeptabel sind. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat nun unseren Antrag auf eine Aufhebung der Einschränkungen in Bezug auf den Verkauf von Essen, Getränken und Büchern, sowie das Tragen von diversen Transparenten abgelehnt. Das Gericht begründet das Verbot des Verkaufs von Essen und Getränken damit, dass eine Selbstversorgung der Teilnehmer ausreiche.

Auch das Verbot des Verkaufs von Büchern oder Musik-CDs besteht weiterhin. Somit wird dutzenden Organisationen und Vereinen nicht zugestanden, ihre Meinung und ihr Anliegen an die Öffentlichkeit zu tragen. Weiterhin sind von dem Verwaltungsgericht die Höhe und Länge der Transparente festgelegt und dürfen nicht überschritten werden. Nur bei Fahnen mit dem Konterfei von Abdullah Öcalan wurde ein Schritt gemacht. So darf dem Gericht zufolge jeder dritte Teilnehmer der Demonstration eine Fahne tragen.

Das nun ein Gericht das Fahnenverbot de facto aufgehoben hat, ist ein klares Zeichen, für die willkürliche Kriminalisierungspolitik, die über keinerlei rechtliche Grundlage hat. Wir rufen die deutschen Ordnungsbehörden dazu auf, jegliche Kriminalisierung umgehend zu stoppen und von einer weiteren Einschränkung der Demonstrationsfreiheit abzusehen.