Y und die YPG

Historiker und Journalist Dr. Nick Brauns zu der Fotoreportage über Kämpferinnen und Kämpfer der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ in der Bundeswehrzeitschrift Y, 9.12.2017

„Y“ ist das Autokennzeichen der Bundeswehr. „Y“ ist auch der Name einer im Auftrag der Verteidigungsministerin und des Generalinspekteurs der Bundeswehr erscheinenden Zeitschrift, die an die Soldaten verteilt wird. Mit Y beginnen auch die Namen der erfolgreichsten Kampfverbände gegen den terroristischen Islamischen Staat (IS) in Syrien: YPG und YPJ. Doch mit einem Rundschreiben im März 2017 hat der Bundesinnenminister die Symbole und Fahnen der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ in Deutschland verboten. Es handele sich um Ersatzsymbole für die seit 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK, meint das Innenministerium zu wissen. Seitdem werden Demonstranten, die diese Fahnen schwenken, von der Polizei mit Pfefferspray und Knüppeln angegriffen und ihre Träger angezeigt. In München beschlagnahmte die Polizei bei einer Razzia im November sogar den Computer des Kommunikationswissenschaftlers Kerem Schamberger, weil er auf sozialen Netzwerken über die Situation in Rojava-Nordsyrien informiert hatte und dabei auch Bilder von YPG-Kämpfern veröffentlicht hatte.

Umso erstaunter reibt man sich die Augen beim Durchblättern der aktuellen Dezember-Ausgabe von „Y – das Magazin der Bundeswehr“. Unter der Überschrift „Was vom Krieg übrig ist“ findet sich eine mehrseitige Fotoreportage mit Bildern des Kriegsfotografen Andy Spyra aus der ehemaligen IS-Hauptstadt Raqqa in Nordsyrien. Ein kurzer einleitender Text von Sylvia Börner geht auf die Rolle der Demokratischen Kräfte Syriens, der Avantgarde bekanntlich YPG und YPJ bilden, bei der Befreiung Raqqas ein. Die Bilder wurden im Oktober kurz vor der Befreiung der Stadt aufgenommen. Sie zeigen einfühlsame Porträts von Kämpferinnen und Kämpfer der YPG/YPJ, mal mit ihren Waffen zwischen den Ruinen, mal bei einer Besprechung im Hauptquartier, oder auch trotzig in die Kamera schauend mit einer im Kampf zugezogenen Verwundung.

Das Magazin Y dient nach eigenen Angaben der Truppeninformation einschließlich der politischen Bildung. „Auf dieser Basis sollen sich die Leser eine eigene Meinung bilden und politisch mündig handeln können“, heißt es auf der Internetseite von Y. „Inhalte der Truppeninformation sind Tatsachen: Ereignisse, Hintergründe und Entwicklungen, die sich auf die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung und auf den Auftrag der Bundeswehr beziehen. Unser Ziel ist es, die Bundeswehr mit allen sie betreffenden Informationen zu versorgen, wobei wir die Verlässlichkeit des redaktionellen Angebotes vor eine übereilte Veröffentlichung stellen.“ Diesem Anspruch kommt die Reportage aus Raqqa nach. Was aber sollen die Soldaten der Bundeswehr denken, wenn ihnen ihre Truppenzeitschrift YPG und YPJ als Partner der auch von der Bundesluftwaffe mit Aufklärungstornados unterstützten internationalen Koalition gegen den IS vorstellt, aber Fahnen dieser Partner von Polizei und Justiz in Deutschland wegen vermeintlicher Terrorunterstützung verboten sind? Wird die Polizei jetzt die Redaktion von Y oder gar das Büro von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen durchsuchen? Es ist höchste Zeit, da allein der Besänftigung des türkischen Despoten Erdogan dienende Verbot von YPG/YPJ-Symbolen wieder aufzuheben!


Quelle: Tageszeitung Yeni Özgür Politika