Diaspora

[category_excerpt]
[searchandfilter fields="search,category,post_date" types="select,select,daterange" headings=",Kategorien,Zeitraum," search_placeholder="Suche..." submit_label="Suchen"]

Diaspora

YXK

Aufruf zur Demonstration: Friedensprozess unterstützen – PKK Verbot aufheben

Aufruf des Verbandes der Studierenden aus Kurdistan (YXK), 13.11.2013

Der Nahe- und Mittlere Osten befinden sich in einem Zustand des Chaos. Seit ungefähr 200 Jahren befindet er sich in einer immerwährende Konfliktsituation, die mittels repressiver Diktaturen fortdauert. Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts und insbesondere während und nach dem 2.Weltkrieg, ist die Nahost-Politik der kapitalistischen Kräfte darauf gerichtet, die Region auszubeuten, sowie dieses Gebiet als einen ständigen Konfliktherd zu bewahren. Die Auswirkungen dieser Politik, können an den Fällen wie Afghanistan, dem Irak sowie zuletzt Syrien vergegenwärtigt werden. Während einerseits mit Diktaturen langfristige Interessenbeziehungen aufrechterhalten werden, werden andererseits rückschrittliche Verbrecherbanden wie Al Kaida sowie ihr syrischer Ableger Al Nusra, logistisch als auch militärisch von lokalen Partner wie der Türkei unterstützt. Dass aus Europa stillschweigend mehrere hundert Jugendliche von dschihadistischen Gruppierungen für den vermeintlichen Dschihad in Syrien rekrutiert werden können, ist ein Teil der europäischen Unterstützung.

weiterlesen

azadi

OLG Stuttgart verhängt mehrjährige Freiheitsstrafen gegen kurdische Aktivisten

azadi-transparent2Pressemitteilung von AZADÎ e.V., 12. Juli 2013

Heute endete der am 13. September 2012 begonnene Prozess gegen zwei kurdische Aktivisten nach § 129b i.V.m. § 129a StGB („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“).
Die RichterInnen des 6. Strafsenats des OLG verurteilten Ridvan Ö. und Mehmet A. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Damit ist der Senat deutlich unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten Haftstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten bzw. fünf Jahren geblieben, unter anderem deshalb, weil er im Gegensatz zur Anklage von einem kürzeren Tatzeitraum ausgegangen ist. Als strafmildernd erkannte das Gericht an, dass die Angeklagten nicht eigennützig gehandelt haben, selbst Opfer der Unterdrückung gewesen sind und dem türkischen Staat eine erhebliche Mitschuld an der Zuspitzung des Konflikts gegeben werden muss.
Gegen die Urteile wird die Verteidigung Revision einlegen.

weiterlesen