Internationales Tribunal verurteilt Türkei und Erdoğan

Entscheidungsverkündung des Ständigen Gerichtshof der Völker bezüglich der Verbrechen der Türkei gegenüber den Kurden, 25.05.2018

Der am 15. und 16. März in Paris eingerichtete Ständige Gerichtshof der Völker hat sein Urteil auf einer Pressekonferenz im Europaparlament verkündet.

Bei den zweitägigen Anhörungen in Paris wurden nur die Verbrechen der näheren Vergangenheit behandelt und um das Problem besser verstehen zu können, der historische, kulturelle und politische Hintergrund thematisiert. Das Gericht hörte vor allem Zeuginnen und Zeugen zu den Verbrechen in Cizîr, Sûr, Şirnex und Nisêbin an. Darüber hinaus wurden Zeugenaussagen zu „Morden unbekannter Täter“, Bombenangriffen, Folter und „Verschwundenen“ angehört. Dem siebenköpfigen Gericht saß der Richter Philippe Texier vor. Weitere Richterinnen und Richter aus verschiedenen Nationen repräsentierten das öffentliche Gewissen.

Eine notwendige Entscheidung

Die Beweise im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bevölkerung waren dem Gerichtshof im Juli 2017 übergeben worden.

Texier erklärte auf der Konferenz im Europaparlament die Gründe für die Gerichtsentscheidung. Er wies darauf hin, dass ein unabhängiges Urteil in der Türkei unmöglich sei und man sich deshalb mit dem Fall befasst habe. Insbesondere seien die Ereignisse der näheren Vergangenheit behandelt worden, der historische und geopolitische Hintergrund sei jedoch in die Entscheidung einbezogen worden.

Historisches Unrecht

Für die Verhandlung sei es notwendig gewesen, den historischen Hintergrund miteinzubeziehen, um die Problematik besser zu verstehen, denn das politische Umfeld, das aus dem ersten Weltkrieg hervorgegangen ist, habe zur Instabilität der gesamten Region beigetragen.

Das Gericht stellte fest: „Die nach dem ersten Weltkrieg (definierte) politische Umgebung hatte insbesondere für das kurdische Volk dramatische Konsequenzen.“ Es wies auf die Aufteilung Kurdistans zwischen verschiedenen Staaten und die damit zusammenhängende Transformation des kurdischen Volkes zu einer Minderheit hin. In diesem Kontext seien alle Autonomiebestrebungen abgelehnt worden.

„Diese historische Willkürentscheidung wurde von den politischen und ökonomischen Akteuren, die um die Ausbeutung der riesigen Ölvorkommen der Region konkurrierten, diktiert“, so das Gericht. Die Richterinnen und Richter hoben hervor, es sei weder ihre Aufgabe noch hätten sie die Befugnis, die Auswirkungen dieser kolonialistischen Entscheidung in die Diskussion einzubeziehen. Die Feststellung dieser Tatsachen sei jedoch zur Einordnung der Auseinandersetzungen notwendig gewesen.

Welche Anklagen wurden vom Kläger vorgebracht?

Die Anklage wurde von Jan Fermon und Sara Montinaro vertreten. Das Gericht forderte im Lichte der von der Anklage vorgebrachten Beweise eine Vertiefung der Untersuchung von zwei Punkten:

  • Die zwischen dem 1. Juni 2015 und dem 31. Dezember 2017 in den kurdischen Städten begangenen Kriegsverbrechen (hier insbesondere die in Cizîr, Sûr, Şirnex und Nisêbin während des Widerstands für Selbstverwaltung begangenen Verbrechen)
  • Die ab 2003 bis heute begangenen Morde, Bombenanschläge, Entführungen und andere Staatsverbrechen gegen Vertreterinnen und Vertreter der kurdischen Bewegung, ihre Presseorgane und ihre Institutionen.

Die Anklage forderte, die Republik Türkei im Rahmen des internationalen Rechts als Hauptverantwortliche für die angeklagten Verbrechen einzuordnen. Laut Anklage haben die türkischen Staatsorgane in Tateinheit über lange Zeit hinweg schwere Verbrechen gegenüber den Kurdinnen und Kurden begangen. Die aktuellen Verantwortlichen setzen demnach diese seit langer Zeit praktizierte Politik fort.

Zwei Hauptangeklagte: Erdoğan und Huduti

Als erster Hauptbeschuldigter gilt Recep Tayyip Erdoğan wegen seiner Aggression gegen die Kurdinnen und Kurden sowie des gleichzeitigen nationalistischen und chauvinistischen Aufstachelns der Gesellschaft in der Türkei und der unterschiedslosen Diffamierung der Kurdinnen und Kurden als „Terroristen“. In der Anklage heißt es außerdem, Erdoğan habe es den Sicherheitskräften ermöglicht, gegen die Kurden extreme und unverhältnismäßige Gewalt anzuwenden.

Der zweite Beschuldigte ist General Adem Huduti, der während der Tatzeit Kommandant des 2. Heeres war. Er wird als Hauptarchitekt der Militäroperationen an der Grenze zum Irak und Syrien betrachtet und wird beschuldigt, zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 15. Juli 2016 die Militäroperationen gegen die Kurdinnen und Kurden geführt zu haben. Bei diesen Operationen sind viele Menschen aus der Zivilbevölkerung getötet, zivile Infrastruktur und insbesondere Stadtviertel, historische und kulturelle Strukturen vollständig vernichtet worden.

Verleugnung ist die Wurzel der Probleme

Die Ankläger stellen fest, dass diese in der Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung des kurdischen Volkes wurzeln. In der Anklageschrift ist die Rede von der systematischen Ausgrenzung der Kurdinnen und Kurden aus den ökonomischen und politischen Entscheidungsprozessen und des Verbots der institutionellen Nutzung der kurdischen Identität und Kultur und den Angriffen auf politische Parteien, Medien, Zeitungen und Aktivist*innen. In der Anklageschrift heißt es, der bewaffnete Kampf der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sei aus dieser systematischen Verleugnung der kurdischen Existenz hervorgegangen sei. Der Hauptgrund für die in diesem Rahmen begangenen Kriegs- und Staatsverbrechen liege in der Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des kurdischen Volkes.

Anklage: Der türkische Staat muss verurteilt werden

Nach internationalem Recht können extralegale Hinrichtungen und das „Verschwindenlassen“ die Grundlage für eine Verurteilung bieten, jedoch bleiben die Klagemöglichkeiten auf individuellem Niveau. Daher forderte die Anklage, den türkischen Staat, jenseits der individuellen Verantwortung, direkt zu verurteilen. Aufgrund des Fehlens einer nationalen und internationalen Justizbehörde, um dem türkischen Staat den Prozess zu machen, ist der Ständige Gerichtshof der Völker zusammengetreten.

Urteil: Systematische Verleugnung ist Ursache der Kämpfe

Das Gericht kam zu dem Schluss: „Der Kern der Kämpfe zwischen dem kurdischen Volk und der türkischen Regierung und der Verletzungen internationalen Rechts durch militärische Einheiten der Türkei liegt in der systematischen Verleugnung des Selbstbestimmungsrechts der Kurdinnen und Kurden begründet.“ Das Gericht hob das kollektive Recht auf Selbstbestimmung in allen Staaten hervor.

Die PKK führt einen bewaffneten Kampf

Der Gerichtshof betrachtete ebenfalls den Charakter der Kämpfe zwischen der PKK und dem türkischen Staat und kam zu dem Ergebnis: „Die Repression der türkischen Organe gegen die kurdische Bevölkerung ließ ihr keine andere Wahl, als sich im bewaffneten Kampf unter der Führung der PKK zu organisieren. Dieser Krieg muss als nicht internationaler bewaffneter Konflikt betrachtet werden. Nach Meinung der Führung dieser Organisation muss für die bewaffneten Aktionen, die im nicht internationalen bewaffneten Konflikt stattfinden, internationales Recht gelten. In diesem Sinne muss der bewaffnete Kampf zwischen der Türkei und der PKK nach einer juristischen Definition untersucht werden.

Das Gericht untersuchte die bewaffneten Aktivitäten der PKK von 1984 bis heute und kam zu dem Schluss: „In Betrachtung der Intensität, der Dauer und der Qualität der Parteien handelt es sich bei dem Kampf zwischen dem türkischen Staat und der PKK um einen nicht internationalen bewaffneten Konflikt.“

Die PKK ist eine politisch-militärische Organisation

Bezüglich der PKK wurde folgende Feststellung getroffen: „Es besteht kein Zweifel daran, dass die PKK alle Kriterien einer politisch-militärische Organisation erfüllt, die einen bewaffneten Kampf für die Realisierung des Selbstbestimmungsrechts des kurdischen Volkes gegen die Organe des türkischen Staates, sein Militär und seine Sicherheitskräfte führt.“

Die Untersuchung der Struktur und der Aktionen der PKK brachte das Gericht zum Ergebnis: „Die PKK ist eine Organisation, die ihre nationalen, regionalen und lokalen Verantwortlichkeiten erfüllt. Die PKK legt ihre Politik fest und ihre Mitglieder sowie auch die Mehrheit der kurdischen Bevölkerung befolgen ihre Anweisungen.“

Das Gericht wies auch auf die von der PKK und dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan getroffenen Waffenstillstandsentscheidungen hin und unterstrich, dass diese von der großen Mehrheit der Militanten der PKK befolgt worden sind. Das Gericht stellte klar, nachdem es die Frage von verschiedenen Seiten betrachtet hatte, dass für den Kampf zwischen der PKK und der Türkei das internationale Recht gelte und es sich um einen nicht internationalen Konflikt handele.

Kurdinnen und Kurden werden politisch und ökonomisch ausgegrenzt

Neben der Betrachtung der Kriegs- und Staatsverbrechen des türkischen Staates kam das Gericht bei den Zeugenanhörungen zu dem Schluss: „Die kurdischen Bürgerinnen und Bürger werden aus den politischen oder ökonomischen Entscheidungsprozessen systematisch ausgegrenzt.“

Einige der Schlüsse, die das Gericht zog, sind:

„Die Haltung des Staates, die kurdische Sprache auf institutioneller Ebene zu verbieten, die politischen Parteien systematisch zu verbieten und die Führung dieser Parteien und ihre Mitglieder zu verfolgen und zu inhaftieren, zielt auf die Vernichtung der kurdischen Kultur ab. In gleichem Sinne werden kurdische Medien verboten oder verfolgt und viele Journalistinnen und Journalisten inhaftiert.“

„Zwischen dem 6. und 8. Oktober 2014 verloren bei Protesten gegen die Haltung der türkischen Regierung zur Belagerung von Kobanê 42 Zivilistinnen und Zivilisten ihr Leben. Am 5. Juni 2015 starben fünf Personen aufgrund eines Bombenanschlags gegen HDP-Anhänger in Diyarbakır, am 20. Juli 2015 wurden beim Bombenanschlag von Suruç 33 Personen getötet, am 10. Oktober 2015 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine Friedenskundgebung in Ankara 100 Menschen getötet.“

„Zwischen August 2015 und Januar 2018 wurden (offiziell bestätigt) mindestens 289 Ausgangssperren in elf Städten und 49 Landkreisen auf die Bevölkerung angewandt und 1,8 Millionen Menschen die Grundrechte verweigert.“

„Auch wenn die türkische Regierung immer wieder von Operationen im Kampf gegen den Terror spricht, kann erklärt werden, dass sich die Kriegsoperationen in den Städten gegen die Einwohner richteten. Das angewandte Recht ist Kriegsrecht, die begangenen Verbrechen sind Kriegsverbrechen (…) Diese Gesetze werden auf die betreffende Zeit angewandt.“

Der Protest der Bevölkerung kann nicht als Terrorismus definiert werden

„Die Protestaktionen der Bevölkerung stellen insbesondere ein Ergebnis des Endes des Friedensprozesses dar und können in keiner Weise als terroristische Aktionen definiert werden. Der türkische Staat hat durch das Eingreifen von Spezialeinheiten in die Kämpfe in den Städten und deren Militarisierung durch den Einsatz von Artillerie und schweren Waffen, statt eine einfache Polizeiaktion umzusetzen, massive Zerstörungen verursacht. Diese Handlungen stellen Kriegsverbrechen dar. Die Angriffe auf Zivilist*innen, die weiße Fahnen tragen, und im Allgemeinen die (im Januar 2016) auf die Keller wie in Cizîr begangenen Angriffe und vorsätzlichen Morde, die Folter und die massive Zerstörung ganzer Stadtteile ohne militärische Notwendigkeit, sind als Kriegsverbrechen zu werten.“ Es wurde weiterhin im Urteil darauf hingewiesen, dass die systematische Zerstörung von historischen Gebäuden, Häusern und Moscheen eine Verletzung der Genfer Konvention darstellt.

Die Verbrechen wurden vom Staat organisiert

„In der Verhandlung wurde festgestellt, dass der türkische Staat gegen Individuen oder kurdische Vereine Rechtsverstöße bzw. Staatsverbrechen begangen, organisiert oder geschützt hat. Das deutlichste Beispiel hierfür ist der Mord an den drei kurdischen Politikerinnen Fidan Doğan, Sakine Cansız und Leyla Şaylemez am 9. Januar 2013 in Paris. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass hochrangige Beamte des MIT in die Morde verwickelt sind. Die Vernehmungen haben bewiesen, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern insbesondere in den 1990er Jahren gezielte Tötungen, extralegale Hinrichtungen und das Verschwindenlassen in der Türkei weit verbreitet waren.“

Das Gericht wies auf Tausende Verschwundene und extralegale Hinrichtungen (Morde unbekannter Täter) hin und dass in solche Verbrechen, wie beim Mord an dem kurdischen Intellektuellen und Dichter Musa Anter 1992, der Staat bis auf die höchste Ebene in diese Taten verwickelt ist.

Urteil: Kriegsverbrechen und Staatsverbrechen wurden begangen

Im Licht der Zeugenaussagen und der Beweise hat der Ständige Gerichtshof der Völker folgendes Urteil gefällt:

1. Der türkische Staat hat die Identität des kurdischen Volkes und seine Existenz verleugnet, ihm die türkische Identität aufgezwungen und die kurdische Identität als Bedrohung für seine Autorität bewertet. Er hat die Beteiligung des kurdischen Volkes am politischen, ökonomischen und kulturellen Leben unterdrückt und verstößt damit gegen das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes.

2. Aufgrund von detaillierten Sachbeweisen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der türkische Staat zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. Januar 2017 Folgendes zur Last gelegt werden muss:

a) In den südostanatolischen Städten hat der türkische Staat während vieler Kämpfe Massaker verübt, die Bevölkerung permanent vertrieben und auf diese Weise die Absicht gezeigt, einen Teil des kurdischen Volkes physisch zu vernichten, und damit Kriegsverbrechen begangen.

b) In der Türkei und insbesondere auch in Frankreich hat der türkische Staat durch verschiedene Gruppen der türkischen Sicherheitskräfte und Geheimdienste mit gezielten Tötungen, extralegalen Hinrichtungen und dem ‚Verschwindenlassen‘ Staatsverbrechen begangen. Die türkischen Behörden zeigten keinerlei Interesse an ernsthaften Untersuchungen. Es besteht eine vom Staat geförderte Straflosigkeit.

Erdoğan und Huduti sind direkt verantwortlich

3. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan ist direkt verantwortlich für Kriegsverbrechen und Staatsverbrechen, die in Städten im Südosten Anatoliens begangen wurden. Mit Erdoğans Erklärungen und mit einer Haltung, die die Kurdinnen und Kurden in der Region und ihre Führung als Terroristen brandmarkt, werden Polizisten und Soldaten dazu ermutigt und legitimiert, gegen Kämpfer*innen und die Zivilbevölkerung ohne Unterschied Gewalt anzuwenden. Der Kommandant des 2. türkischen Heeres, Adem Huduti, ist der Hauptarchitekt der kombinierten Operationen aus militärischen Kräften, Polizei und paramilitärischen Milizen und trägt damit direkte Verantwortung für die genannten Verbrechen.

Aufgrund der Aktualität der Ereignisse konnte das Gericht die im Januar begonnenen Invasionsangriffe auf Efrîn nicht mit in das Verfahren einbeziehen.

Vorschläge an die Türkei

Das Gericht formulierte folgende Vorschläge an die Türkei:

1. Die militärischen Operationen der Türkei müssen sofort gestoppt und die bewaffneten Kräfte in die nationalen Grenzen zurückgezogen werden.

2. Die Verantwortlichen für die vom Ständigen Gerichtshof der Völker festgestellten, zwischen dem 1. Januar 2015 und 31. Januar 2016 begangenen Kriegsverbrechen, müssen gesucht und bestraft werden.

Diese Punkte stellen eine zwingende Notwendigkeit nach dem vierten Genfer Vertrag vom 12. August 1949 dar.

Das Selbstbestimmungsrecht muss anerkannt werden

3. Der türkische Staat muss von Neuem rechtsstaatliche Mechanismen aufbauen und die immer noch inhaftierten Jurist*innen und Journalist*innen freilassen sowie die seit dem Juli 2016 entlassenen Lehrer*innen und Jurist*innen (Richter*innen und Staatsanwält*innen) wieder einsetzen, für Presse- und Wissensfreiheit sorgen, den Ausnahmezustand beenden und die Europäische Menschenrechtskonvention anwenden.

Das Gericht weist in diesem Paragraphen auf das Selbstbestimmungsrecht hin und stellt fest: „Mit der Anerkennung der Identität des kurdischen Volkes können beide Seiten den seit langem andauernden Schmerzen und Kämpfen ein Ende bereiten. Ein Ende der Kämpfe ist der einzige Weg, um die Sicherheit aller Menschen garantieren zu können. Es ist notwendig darauf hinzuweisen, dass die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Kurdinnen und Kurden in keiner Weise eine Separation bedeutet.“

Die militärischen Aktivitäten müssen sofort gestoppt werden

4. Die militärischen Aktivitäten der Türkei müssen sofort beendet werden und die am 30. Oktober 2014 beendeten Verhandlungen für eine friedliche Lösung der Kämpfe in guter Absicht neu aufgenommen und in einer vertretbaren Zeitspanne Ergebnisse erzielen.

5. Mit einem Friedensabkommen kann eine Amnestie für die Verbrechen aller Seiten eingeleitet werden; es müssen dann alle immer noch inhaftierten politischen Gefangenen freigelassen werden.