OLG Düsseldorf verurteilt Kurden zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren
Pressemitteilung von AZADÎ e.V., 05.03.2015
Das Verfahren gegen Abdullah S., das am 5. Juni 2013 eröffnet wurde, endete heute mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass sich der kurdische Aktivist als führender Funktionär in der von den Behörden als „terroristische“ Vereinigung im Ausland (§ 129b i.V.m. § 129a StGB) eingestuften PKK betätigt hat. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, ab Juni 2003 ein Jahr lang als Gebietsleiter für den „PKK-Sektor Mitte“ u. a. für Spendensammlungen, Organisierung von Veranstaltungen und den Verkauf von Propagandamaterial verantwortlich gewesen zu sein. Außerdem …