Pressemitteilung von AZADÎ e.V., 12. Juli 2013
Heute endete der am 13. September 2012 begonnene Prozess gegen zwei kurdische Aktivisten nach § 129b i.V.m. § 129a StGB („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“).
Die RichterInnen des 6. Strafsenats des OLG verurteilten Ridvan Ö. und Mehmet A. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Damit ist der Senat deutlich unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten Haftstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten bzw. fünf Jahren geblieben, unter anderem deshalb, weil er im Gegensatz zur Anklage von einem kürzeren Tatzeitraum ausgegangen ist. Als strafmildernd erkannte das Gericht an, dass die Angeklagten nicht eigennützig gehandelt haben, selbst Opfer der Unterdrückung gewesen sind und dem türkischen Staat eine erhebliche Mitschuld an der Zuspitzung des Konflikts gegeben werden muss.
Gegen die Urteile wird die Verteidigung Revision einlegen.